Power over Ethernet PoE

Fachartikel aus PROTECTOR Special Videoüberwachung 2012, S. 48 bis 49

Stromversorgung über Ethernet in Videoüberwachungslösungen

Mehr Power

Die Stromversorgung von IP-Endgeräten über das LAN erspart extra Verkabelungen. Durch die Neufassung des IEEE 802.3at-Standards liefern verfügbare Ethernet-Schnittstellen bis zu 30 Watt elektrische Energie. Durch Midspan-Lösungen können auch Endgeräte mit bis zu 95 Watt versorgt werden.

Bild: Get Power
Midspan-Komponenten in einer LAN-Verkabelung von Verbrauchern mit höherem Strombedarf. (Bild: Get Power)

IP-Endgeräte werden über die Ethernet-Verkabelung nicht nur mit Daten, sondern auch mit Strom versorgt (Power over Ethernet). Ein extra Stromanschluss bei jedem Endgerät ist nicht erforderlich. Den ersten Schub erhielt die Technologie mit dem im Jahr 2003 verabschiedeten Standard IEEE 802.3af. Dieser sieht eine Schutzkleinspannung von 48 Volt DC vor. Der Standard begrenzt die Stromaufnahme im Dauerbetrieb zwischen zehn bis 350 Milliampere.

Die maximale Versorgungsleistung ist auf 15,4 Watt, die maximale Leistungsaufnahme des Endgeräts nach Abzug der Leitungsverluste über eine Kabellänge von 100 Metern auf 12,95 Watt begrenzt. Sollten die Endgeräte nicht PoE-kompatibel sein, stehen PoE-Splitter zur Verfügung, um den Strom und die Daten zu trennen und somit dennoch Kosten für eine zusätzliche Steckdose zu sparen.

IEEE 802.3at und Midspan

Gemäß des Standards IEEE 802.3at liefern Ethernet-Schnittstellen bis zu 33,6 Watt an elektrischer Energie. Darüber hinaus können PDs („Powered Devices“) über Midspan-Komponenten mit bis zu 95 Watt versorgt werden. So lassen sich über die LAN-Verkabelung Verbraucher mit höherem Strombedarf, wie zum Beispiel PTZ-Dome-Kameras mit Leistung versorgen (siehe Grafik). Der Stromversorger wird als PSE („Power Source Equipment“) bezeichnet. Dafür stehen PoE-Midspan zur Verfügung.

Der Strom wird über einen Injektor in das PoE-Netz eingespeist, der im Leitungsnetz zwischen einem normalen Switch und der abgehenden Netzwerkleitung zum Endgerät eingeschaltet wird. Durch die Einschaltung von Injektoren können Leistungsentnahmen bis zu 95 Watt bei Endgeräten realisiert werden. Diese Leistungen sind im Standard zugelassen, werden aber von den PoE-Switches nicht bereitgestellt.

PoE-Midspan bieten „line detection“, eine Eigenschaft, die hochwertige Endgeräte gegen Überlast und Kurzschluss aufgrund inkompatibler Verbindungen oder defekter Geräte schützt. Mittels „line detection“ wird die aktuelle Leistung erkannt und eventuell abgelehnt, um Schäden zu vermeiden.

    Zu den Besonderheiten von PoE-Lösungen zählen:

  • Einfachheit: Durch „Plug & Play“ können Midspan aufgrund geringer Einstellung direkt verwendet werden.
  • Freiheit: Niederspannung und sicher zu handhaben; keine Notwendigkeit, Netzleitungen an schwer zugänglichen Stellen zu installieren, dadurch signifikante Kosteneinsparungen möglich; Verwendung von Splittern, um PoE in DC-Spannung und Daten zu trennen, um nicht PoE-kompatible Geräte zu versorgen.
  • Auswahl: Eine breite Palette an Ausgangsleistungen von 15,4 bis 95 Watt pro Port sind auf dem Markt verfügbar. Beginnend von Single-Port-Injektoren bis hin zu 4, 8, 16 und 24-Port-Varianten stehen verschiedene Ausgangsleistungen pro Port zur Verfügung. Innovative Lösungen tragen zur Erweiterung des Netzwerkes über größere Distanzen im Innen- wie im Außenbereich bei. PoE wurde entwickelt, um alle Anforderungen bei Netzwerk-Anwendungen von Kleinbetrieben bis hin zu großen Unternehmen zu ermöglichen.
  • Investitionsschutz: Stellt eine solide Basis für Investitionen in die Netzwerk-Hardware dar und unterstützt zukünftige PoE-Anwendungsanforderungen; Ausfallsicherheit; nutzt eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für Backups, um Stromausfälle zu vermeiden.

Anwendungen

Eine Vielzahl an IP-Endgeräten fordert eine immer höhere Leistungseinspeisung: Videoüberwachungskameras, Access-Points, RFID-Scanner sowie Zubehör für IP-Kameras, einschließlich Heizgeräte, Mikrofone und Beleuchtungen. Gerade IP-Kameras im Außenbereich gilt es, mit hoher Leistung zu versorgen. Die Möglichkeit, mittels PoE die Anwendungen innerhalb eines Netzwerkes zu versorgen, bietet über die Stromversorgung hinaus weitere Vorteile.

Bild: Get Power

PoE-Leistungsklassen nach IEEE 802.3at.
(Bild: Get Power)

Ebenso wichtig sind die Erschließungskosten. Insbesondere für Überwachungskameras, die an wichtigen Standorten angebracht werden müssen, können die Kosten durch Verkabelung und Installation zusätzlicher Steckdosen in die Höhe schnellen. Der Anwender muss oft einen Kompromiss zwischen Platzierung und Kosten eingehen. Durch PoE-Midspans können auch Verbraucher mit höherem Leistungsbedarf im Bereich von Sicherheitseinrichtungen über das Netzwerk mit Strom versorgt werden, ohne dass bereits vorhandene Standard-Switches ersetzt werden müssen.

Management für Sicherheitslösungen

Mithilfe von SNMP (mmm mmm mmm) ist es möglich, Informationen über den Stromverbrauch zu erhalten. Die Funktion kann auch in SNMP-fähigen Midspans realisiert werden und ist vorteilhaft bei Sicherheitsanwendungen. Sie ermöglicht die Überwachung, Fern-Diagnose und Fehlersuche. Mit der Möglichkeit, Resets durchzuführen, können aufwändige Anwendungen an Kameras, die aufgrund von Netzstrom-Problemen abdunkeln und deren Zurücksetzen Arbeiten vor Ort erfordern, entfallen. Zeitfenster mit Überwachungslücken werden minimiert.

SNMP-fähige Midspan erlauben ihren Anwendern den Zugriff auf Port-Kontrolle und Sicherheitseinstellungen. SNMP kann man über das LAN entweder per GUI-Software oder den Internet-Browser bedienen. Die GUI kann von Einzelpersonen über USB-/RS232-Anschluss oder für den lokalen Zugriff über SNMP verwendet werden. GUI (Graphical User Interface) ist kompatibel mit allen Versionen von SNMP einschließlich der neuesten Version 3. Die aktuelle SNMPv3 hält die Verschlüsselung über Authentifizierungs- und Privatsphäre-Einstellungen für die sichere Handhabung auf dem neuesten Stand.

PoE und USV-Anlagen

Heute werden die zentralen Komponenten eines Netzwerks über eine USV gegen Ausfälle abgesichert. Dies gilt umso mehr in sensiblen Anwendungen. Je nach Größe der USV ist ein Vorteil von PoE die Fähigkeit zur Überwachung und temporären Aufrechterhaltung aller relevanten Systeme bei Netzausfall.

In vielen Netzwerken gehört inzwischen zwar eine USV zur Stromabsicherung für Server und wichtige Switches zur Grundausstattung. Es ist aber ratsam, ein eigenes Notstromkonzept zu entwickeln. Sei es, um eine durchgängige Kommunikation zu gewährleisten oder um in einer Überbrückungsphase Vorgänge ordentlich beenden zu können.

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Analoge Videosignalübertragung

Fachartikel aus PROTECTOR Special Videoüberwachung 2012, S. 46 bis 47

Signalübertragung in analogen Videoanlagen

Wege zum Ziel

Zu einer effektiven Planung einer analogen Videoüberwachungsanlage gehört neben der Betrachtung des Anforderungsprofiles der einzusetzenden Kameras und Aufzeichnungsformen auch die Wahl der Verbindungsleitungen für das Videosignal und die Betriebsspannung. Dabei spielen neben der zu überbrückenden Entfernung auch möglicherweise vorhandene Leitungen und der Installationsaufwand eine wichtige Rolle.

Für das analoge Videosignal kommen vier Übertragungswege in Frage:

  • die Übertragung des Videosignals über Koaxialleitung,
  • die Sonderform Einkabeltechnik,
  • Übertragung über Zwei-Drahtleitung und
  • Funkübertragung.

Digitale Signale in der Videoüberwachung können über Netzwerkleitungen geleitet werden oder mit Einsatz spezieller Konverter auch über Koaxialkabel.

Bild: Monacor
4-Kanal-Funkübertragungset. (Bild: Monacor)

Übertragung per Koaxialleitung

Das am meisten verwendete Verfahren zur Verbindung von Videokomponenten ist eine Verbindung über ein Koaxialkabel. Dabei wird das Videosignal direkt übertragen. Als Kabel wird ein spezielles Videokabel mit einer Impedanz von 75 Ohm verwendet. Neben fertig konfektionierten BNC-Leitungen kann auch Meterware eingesetzt werden, die erst vor Ort mit den richtigen Steckerverbindern ausgerüstet wird. Das Koaxialkabel leitet in diesem Falle das Videosignal zum Recorder, die Stromversorgung der Kamera erfolgt separat.

Wie lang darf das Verbindungskabel sein?

Dies ist die wohl am häufigsten gestellte Frage. Die maximale Leitungslänge hängt von der Dämpfung des verwendeten Leitungstyps ab. Ganz einfach gilt die Faustregel: Je dicker die Leitung, umso geringer die Dämpfung und desto länger darf die verwendete Leitung sein. Dabei sollte die maximale Dämpfung durch die Verbindungsleitung drei Dezibel nicht überschreiten, denn eine Reduzierung eines Signals um drei Dezibel bedeutet eine Halbierung des Pegels. Gerade moderne Digitalrecorder zeigen Bildstörungen wenn der Pegel zu niedrig ist.

Für die am häufigsten verwendete RG-59 Leitung, beträgt die Dämpfung bei fünf Megahertz 2,4 Dezibel pro 100 Meter. Bei zulässigen drei Dezibel Dämpfung beträgt die Kabellänge maximal 125 Meter. Nun ist bei einer Leitungslänge von 126 Metern das Signal nicht gleich verschwunden, es zeigen sich aber mit wachsender Leitungslänge immer weniger feine Details und scharfe Konturen, da die hohen Frequenzen, die diese Signale verursachen, am stärksten gedämpft werden.

Sonderform: Die Einkabeltechnik

Insbesondere in kompakten Kamerasystemen kommt die Einkabeltechnologie zum Einsatz. Dabei wird nur noch ein Kabel zur Kamera geführt. Bei diesen Kamerasystemen erfolgt die Verbindung über eine Koaxialleitung. So werden sowohl das Videosignal wie auch die Betriebsspannung gleichzeitig über die Koaxialleitung übertragen. Die Signale werden in einem jeweils mitgelieferten speziellen Speiseadapter getrennt.

Durch die Einkabeltechnologie wird die Anzahl der zu verlegenden Kabel reduziert und es werden Material- und auch Lohnkosten eingespart. Doch dieses ist nicht der einzige Vorteil. Durch die systembedingte Verwendung von aktiven Bauteilen in den Speiseadaptern, sind längere Leitungswege möglich. Je nach verwendetem Kabeltyp kann die Verbindungsleitung zum Speiseadapter bis zu 500 Meter betragen.

Die Vorzüge der Einkabeltechnik können mit einem Adapter auch für Kameras genutzt werden, die nicht für diese Übertragungsart vorbereitet sind. Solch ein System besteht immer aus zwei Adaptern. Manche können neben Videosignal und Versorgungsspannung auch noch ein Audiosignal übertragen. So sind ebenfalls Signalwege bis 500 Meter realisierbar.

Übertragung per Zwei-Drahtleitung

    Die Übertragung von Signalen über eine Zwei-Draht-Verbindung bietet viele Vorteile:

  • Überbrückung großer Distanzen, mit aktiven Systemen bis 1.500 Meter (Farbsignal),
  • preiswertes Kabelmaterial, CAT-5 UTP Kabel reicht in der Regel aus,
  • Mehrfachnutzung eines Kabels, bis vier Signale über ein CAT-5 Kabel,
  • weniger Störungen durch symmetrische Signalübertragung.

Die Signalübertragung findet über jeweils ein verdrilltes Aderpaar des Kabels statt. Hier liegt einer der Vorteile: Da es in zum Beispiel einer CAT-5100UTP Leitung vier Aderpaare gibt, können auch vier Signale gleichzeitig übertragen werden. Um vier Kamerasignale von einem Lager in ein Büro zu übertragen, müssen nun nicht mehr vier Videoleitungen verlegt werden, sondern nur noch ein CAT-5 Kabel. Jeweils am Ende der CAT-5 Kabel wird in diesem Fall eine passive Vier-Kanal-Übertragungseinheit benötigt.

Ein weiterer Vorteil ist die maximal nutzbare Kabellänge. Bei passiven Zwei-Drahtübertragern beträgt die maximal mögliche Länge 400 Meter bei Farbsignalen und 600 Meter bei S/W-Signalen. Mit aktiven Einzelstrecken sind sogar 1.500 Meter beziehungsweise 2.400 Meter möglich. Neben der Übertragung von Videosignalen ist es mit speziellen Übertragern auch möglich, Audiosignale bis 1.000 Meter oder die VGA-, Mouse-, und Tastatursignale eines PCs oder digitalen Videorecorders bis zu 100 Meter weit zu übertragen.

Funkübertragung

In einigen Fällen ist das Verlegen von Leitungen nicht möglich, zum Beispiel wenn ein Platz oder eine Straße überbrückt werden soll. Hier kommt eine Funkübertragung mit einer Sendefrequenz im Bereich von 2,4 oder 5,8 Gigahertz zum Einsatz. Dabei stehen im 2,4 Gigahertz-Band insgesamt drei von fünf möglichen Kanälen und im 5,8 Gigahertz-Band sechs von 16 möglichen Kanälen gleichzeitig zur Verfügung. Bei der Auswahl des Frequenzbandes muss berücksichtigt werden, dass im 2,4 Gigahertz-Band heute auch W-LAN-Verbindungen hergestellt werden und eine gegenseitige Störung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Frequenzüberschneidung tritt im 5,8 Gigahertz-Band nicht auf.

Eine der meist gestellten Fragen zu Videofunkstrecken ist die Frage nach den erreichbaren Reichweiten. Diese lässt sich allerdings nur schwer vorhersagen. Die Frequenz von 2,4 oder 5,8 Gigahertz durchdringt metallische Hindernisse nicht. An Metallflächen oder Metallgittern wird die Strahlung reflektiert, das heißt in eine andere Richtung abgelenkt. Weitere Hindernisse, wie Mauern, Fenster oder Büsche und Bäume werden zwar durchdrungen, es kommt aber teilweise zur erheblichen Abschwächung des Signals.

Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, sollte daher möglichst sichergestellt sein, dass zwischen Sender und Empfänger kein Hindernis vorhanden ist (Sichtverbindung). Dann sind mit hochwertigen Systemen auch Entfernungen von 250 Metern oder wenn externe Empfangsantennen eingesetzt werden auch größere Reichweiten möglich. Die Dämpfung an Mauern ist auch der Grund, warum die Reichweite in Gebäuden relativ gering ist, gegenüber den großen Reichweiten, die im Freien zu erzielt werden können.

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ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Verkehrsüberwachung mit Speed-Dome-Kameras

h5>Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, S. 26

Kostengünstige Verkehrsüberwachung in Bristol

Verkehr in Schwung

Die Stadt Bristol überwacht erfolgreich alle Verkehrsvorgänge innerhalb ihres ausgedehnten Cumberland Basin Gebiets – und dies mit nur zwei Speed-Dome-Kameras.

Bild: Samsung
Cumberland Basin in Bristol: nur zwei Dome-Kameras auf dem Tobacco Bond B Gebäude (braunes Haus rechts unten im Bild) sorgen für flüssigen Verkehr. (Bild: Samsung)

Das Cumberland Basin ist der Haupteingang zur Hafenanlage von Bristol und ein Zufahrtsgebiet zum Stadtzentrum. Während der Hauptverkehrszeit kann die Anzahl der vorbeifahrenden Fahrzeuge sehr hoch sein. Damit der Verkehr weiterhin ungehindert fließt, wurde die Verkehrszentrale der Stadt damit beauftragt, jegliche Verkehrsereignisse und Parkverstöße, die zu einem Verkehrsstau führen könnten, genau im Auge zu behalten. Dies erreicht die Verkehrszentrale mithilfe der Videoaufzeichnungen von zwei Samsung SCP-3430H PTZ-Dome-Kameras, die sie auf dem Tobacco Bond B Gebäude, einem Wahrzeichen der Stadt, montiert hat.

Optimaler Standort

Erbaut in 1908 wird das Tobacco Bond B Gebäude nicht länger als Lager genutzt, stattdessen ist das Stadtarchiv Bristol hier eingezogen. „Es ist von Vorteil, dass das Gebäude der Stadt Bristol gehört“, sagt Edward Booth Ray, Geschäftsführer von Select Electrics Ltd. Er hatte die Dome-Kameras empfohlen und war für deren Installation verantwortlich. „Deshalb brauchten wir uns keine Sorgen über das Einholen von Genehmigungen von Drittparteien zu machen. Wir konnten die Dome-Kameras auf dem Dach installieren und an die Netzwerkinfrastruktur der Stadt über Glasfasern innerhalb des Gebäudes anbinden. Somit blieb die Ästhetik des Gebäudes erhalten.“

Die witterungsbeständige SCP-3430H ist eine Dome-Kamera mit Wide-Dynamic-Range-Funktion, die dank ihres 43-fachen optischen Zooms Aufnahmen in sehr hoher Qualität über einen weiten Bereich erfassen kann. Mithilfe des integrierten A1-DSP-Chipsatzes von Samsung Techwin bietet die SCP-3430H Bilderfassung mit progressiver Abtastung. Sie kann dadurch hochwertige Videoaufnahmen von beweglichen Objekten machen. So können beispielsweise KFZ-Kennzeichen ohne Bewegungsunschärfe aufgenommen werden.

Entscheidungsgrundlagen

„Es ist sehr beeindruckend, wie zwei allgemein erhältliche Dome-Kameras so viel für uns leisten“, sagt Gordon McLanaghan, Leiter der Notrufzentrale der Stadt Bristol. „Sie sind hoch oben auf dem Tobacco Bond B Gebäude installiert, um ein uneingeschränktes Sichtfeld zu haben. Es ist sehr beeindruckend, wie gut die Qualität der Aufnahmen ist, obwohl sehr häufig die 43-fach-Zoom-Funktion genutzt wird. Verglichen mit den sehr wichtigen Informationen, die die Kameras unserem Bedienpersonal im Kontrollzentrum liefern und welche dann die Grundlage für schnelle und effektive Entscheidungen bezüglich aufkommender Verkehrsereignisse bilden, waren die Kosten für dieses Projekt relativ gering. Die Aufzeichnungen stehen auch der Polizei für die Überwachung strafrechtlicher Aktivitäten zur Verfügung. Zusätzlich ermöglicht uns die Dämmerungstauglichkeit der Kameras, den Bereich 24 Stunden am Tag zu überwachen.“

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Megapixel IP-Videokameras mit Rundumsicht

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, S. 39

Größter Pay-TV-Sender Malaysias mit Megapixel-Videolösung

Fernsehtauglich

In der Zentrale von Malaysias größtem Pay-TV-Sender sind Drei- und Acht-Megapixel 360-Grad Panorama-Kameras von Arecont Vision installiert worden. Die Kameras wurden im Astro’s All Asia Broadcast Center aufgebaut und wurden wegen ihrer Bildqualität und hohen Performance in einer Vielzahl von Umgebungen und Anwendungen ausgewählt.

Bild: Arecont
Nummernschilderkennung bei Tag und Nacht an der Parkplatzzufahrt von Astro TV. (Bild: Arecont)

„Diese Installation ist ein hervorragendes Beispiel, wie kosteneffektiv die Arecont Vision Kameras in einer Installation mit unterschiedlichen Anwendungen sein können“, erklärt Becky Zhou, Asia Pacific Sales Director bei Arecont Vision. „Die Bildqualität der Kameras eignet sich ideal zur Nummernschild- und Gesichtserkennung und kann genau so gut für konventionelle Videoüberwachungs-anwendungen im Innen- und Außenbereich genutzt werden.“

Die Megapixelkamera-Installation ermöglicht dem Sicherheitspersonal von Astro, Live- und aufgezeichnete Bilder der Lobby, der Korridore und auch der Fahrzeuge und Personen, die sich in einem Tunnel und auf dem Parkplatz befinden, zu betrachten. Das System wird zentral von einem Hauptkontrollraum aus überwacht. Remote können die Bilder in untergeordneten Kontrollräumen angesehen werden, die über ein Glasfasernetzwerk angebunden sind. Das Design nutzt dabei die Vorteile der Effektivität und Qualität der Megapixelvideos, wie zum Beispiel die Möglichkeit, bei live- und aufgezeichneten Videos zum Betrachten wichtiger Details in eine Szene hineinzoomen zu können.

Das Astro-System besteht aus Arecont Vision AV3105DN Tag/Nacht Netzwerkkameras mit Megavideo-Bildverarbeitung und den Arecont Vision Surroundvideo AV8385 Panoramic View Netzwerkkameras mit je vier Zwei-Megapixelsensoren. Laut Syed Baba bin Mohd Gous vom Errichter Sensorlink basierte die Entscheidung, Megapixelkameras einzusetzen, auf dem Bedarf des Kunden nach einer besseren Bildqualität. Er fügt hinzu: „Die große Auswahl an Megapixelkameras von Arecont Vision machte es uns einfacher, genau die richtige Lösung für unseren Kunden einzusetzen.“

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Netzwerkkameras überwachen Freizeitpark

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, Visitec dosage S. 30 bis 31

Europa-Park setzt auf Netzwerkkameras

Nervenkitzel in HD

Der Europa-Park in Rust, Deutschlands größter Freizeitpark, überwacht sein Gelände mit Netzwerkkameras von Axis Communications. Der Freizeitpark erneuert derzeit sukzessive die insgesamt etwa 150 Überwachungskameras auf dem über 85 Hektar großen Gelände und hat dafür im Jahr 2011 bereits 30 neue Axis-Kameras aufgestellt.

Die neuen Kameras ließen sich einfach in das Kamera- und Gebäudemanagement integrieren und liefern Bilder in HD-Qualität für den Sicherheitsdienst und Objektschutz. So bleibt der Nervenkitzel der Fahrgeschäfte für die Gäste des Europa-Park ein sicheres Vergnügen.

Bild: Axis/Europa-Park Rust
An der Achterbahn Silverstar ist durch Videokameras für Sicherheit gesorgt. (Bild: Axis/Europa-Park Rust)

Mit mehr als vier Millionen Besuchern im Jahr ist der Europa-Park der mit Abstand größte Freizeitpark in Deutschland und der besucherstärkste saisonale Park weltweit. Für die Sicherheit der Besucher und des gesamten Parks sorgt eine ausgeklügelte Videoüberwachung mit insgesamt mehr als 150 Kameras. Der Europa-Park ersetzt derzeit ältere analoge Kameras nach und nach durch neue Modelle mit höherer Bildqualität und HD-Auflösung. Im Rahmen dieses Projekts wurden im ersten Umrüstungsschritt 30 neue Axis-Kameras verschiedener Modelle im Parkgelände installiert.

Einfache Integration

Wichtigstes Auswahlkriterium für den Europa-Park ist dabei, dass sich die neuen Netzwerkkameras einfach in das Seetec-Videomanagement integrieren lassen. Außerdem legt Deutschlands größter Freizeitpark Wert auf eine hohe HD-Bildqualität. Die weiteren Auswahlkriterien sind abhängig vom Einsatzbereich: So müssen Kameras für den Objektschutz gut steuerbar sein, damit ein möglichst großer Bereich rund um das jeweilige Gebäude überwacht werden kann. Für die Überwachung von Straßenzügen oder den Paradewegen auf dem Parkgelände fällt die Wahl eher auf fest installierte Netzwerkkameras. Unabhängig vom Typ sind die Kameras in die Optik des jeweiligen Fahrgeschäftes eingebunden. So wurde zum Beispiel eine Version in Terrakotta-Wischtechnik geliefert.

Im Leitstand werden alle Sicherheitssysteme über die Gebäudemanagement-Software Winguard von Advancis visualisiert. Integriert sind neben dem Seetec-Videomanagement auch das Brand- und Einbruchmeldesystem sowie die Zutrittskontrolle. Darüber hinaus verarbeitet der Leitstand Störmeldungen und aktuelle Wettermeldungen. Derzeit gibt es rund 30.000 Datenpunkte, bis Ende 2013 sollen es 80.000 sein.

Detailgenaue Bilder

Im Einsatz hat der Europa-Park unter anderem die Axis Q6034-E PTZ-Dome-Kamera, die sich mit HDTV-Auflösung (720p) und 18-fachem optischen Zoom sehr gut für die Überwachung großer Bereiche eignet. Sie lässt sich schnell schwenken und neigen und bietet durch die hohe HD-Bildqualität eine hervorragende Detailgenauigkeit beim Zoomen. Der Gebäudeschutz des Europa-Parks kann sich damit im Fall eines Brand- oder Einbruchsalarms schnell einen ersten Überblick über die tatsächliche Lage vor Ort verschaffen und dann angemessen reagieren.

Als fest installierte Überwachungskamera wählte der Europa-Park unter anderem die Axis P3344 Fix-Dome-Netzwerkkamera aus. Die unauffällige Kamera liefert klare Bilder in HD sowohl am Tag als auch bei schlechten Lichtverhältnissen. Der Sicherheitsdienst erhält mit diesen Kameras einen guten Einblick in eventuelle Vorkommnisse in den Straßen und Wegen des Parkgeländes. Neben dem Objektschutz unterstützt die Videoüberwachung auch die Verkehrssteuerung auf den Parkplätzen sowie die Außenabsicherung des Geländes.

Wartezeitoptimierung und Energiemanagement

Ein wichtiger Grund für den Einsatz von IP-basierender Videotechnik war der Nutzen, den sie über die Sicherheit hinaus bieten kann. Durch die Einbindung von Analyse-Algorithmen können die Verantwortlichen nun Wartezeiten optimieren und beispielsweise auch das Energiemanagement verbessern. Die zusätzlichen Applikationen funktionieren hier unter extremen Bedingungen: Nicht nur erschweren die wechselnden Lichtverhältnisse die Analyse, auch die großen Menschenmengen und vor allem die Vibrationen an den Fahrgeschäften wirken sich hinderlich aus. Durch akribische Programmierung und Justierung konnte der Integrator dennoch den Anforderungen gerecht werden.

Insgesamt verzeichnet der Europa-Park nach eigenen Angaben wenig Kriminalität. Dank der Videoüberwachung sind nun aber auch Delikte, wie Taschendiebstahl oder der Verkauf von gefälschten Tickets vor und auf dem Gelände, rückläufig.

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IP-Videomanagement für JVA Lenzburg

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, S. 28 bis 29

Zentralgefängnis mit IP-Videomanagement

„Für die Zukunft gerüstet“

Still und geheimnisvoll liegt er da, der flache, rechteckige Betonkörper. Nur schon seine Größe flößt Respekt ein. Man nähert sich der sechs Meter hohen Mauer mit der stählernen Drehtür und weiß: Nicht nur, wer schon drin ist, wird gefilmt. Im neuen Zentralgefängnis von Lenzburg überwachen doppelt so viele Kameras als Mitarbeiter das Leben hinter und vor den Gittern. Sie sind Teil einer Videoanlage, die nach neuesten Erkenntnissen konzipiert und installiert wurde.

Bild: Milestone
Luftansicht der JVA Lenzburg. (Bild: Milestone)

8.800 Quadratmeter Gebäudegrundfläche und aktuell 107 Gefängnisplätze: Das sind die Zahlen des derzeit modernsten Gefängnisses der Schweiz, das am 29. April 2011 nach zweieinhalbjähriger Bauzeit eröffnet wurde. Die Wahl der am Bau und am Sicherheitskonzept beteiligten Unternehmen trafen die Auftraggeber mit großer Sorgfalt.

Überzeugendes Konzept

Mit dem überzeugenden Konzept einer netzwerkbasierten Videoüberwachungslösung mit Produkten von Panasonic und Milestone gewann Milestone-Integrationspartner Siaxma AG in der Submissionsphase im Dezember 2009 das Vertrauen der Verantwortlichen für die Sicherheit des Zentralgefängnisses und erhielt im Februar 2010 den Auftrag, das Projekt umzusetzen. Bei der Planung konnte die Siaxma AG auch auf das langjährige Know-how von Milestone Solution Partner John Lay Electronics zählen. So konnte den Fachleuten der Gefängnisleitung gezeigt werden, welche Vorteile eine IP-Videoüberwachungslösung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Analog-Technologie mit sich bringt: flexiblere Bedienung, bessere Bildqualität, einfaches Konfigurieren durch den Anwender und vielfältige Ausbaumöglichkeiten.

Umfangreich vernetzt

Im Juni 2010 wurde im Zentralgefängnis Lenzburg ein hochmodernes, netzwerkbasiertes Überwachungssystem mit 72 Fix- und acht Schwenk-Neige-Dome-Kameras von Panasonic und der Videoüberwachungs-Software Xprotect Enterprise von Milestone installiert. Die Videoüberwachung wurde mit der vorhandenen Zutrittskontrolle, der Gegensprechanlage sowie dem Sicherheitsleitsystem vernetzt. Meldet sich zum Beispiel jemand von einer der Gegensprechstellen oder öffnet an einem neuralgischen Ort eine Türe, wird das Bild der entsprechenden Kamera sofort am Monitor angezeigt. Diese „On-Demand“-Funktion erleichtert die Arbeit in der Steuerzentrale, vor allem während der Nacht, wenn nur ein Vollzugsangestellter Dienst hat.

Bild: Milestone
Leitstand mit individuell anpassbarer IP-Videomanagemet-Software. (Bild: Milestone)

Des Weiteren spart sie Speicherplatz und gewährleistet trotzdem eine lückenlose Rückverfolgung der Ereignisse. Statt der geforderten vier werden die Bilder jeder Kamera sogar bis zu sieben Tage lang gespeichert. Die enormen Datenmengen lagern auf zwei Servern von Pivot3, die speziell für diese Anwendung ausgelegt sind. Ein dritter Server läuft zur Sicherheit redundant mit. Der Pivot3-Server speichert erst dann, wenn die Kamera eine Bewegung registriert, wobei auch die letzten 20 Sekunden vor dem effektiven Ereignis aufgezeichnet werden.Der Grundrissplan im Milestone Smart Client ist in Zonen unterteilt. Alle Kamerastandorte sind miteinander verlinkt und per Mausklick ansteuerbar.

Individuelle Konfigurationen

Es wurden die Kameramodelle von Panasonic installiert, die sich dank ihrer Bildqualität und Robustheit (vandalensicher) für den Innen- und den Außenbereich eignen. Dazu kamen acht PTZ-Kameras, die mit einem Joystick über die Milestone Client-Software beliebig gesteuert werden können. Sämtliche Kameras liefern Videostreams mit H.264-Kompression und nutzen die Vorteile der „Super Dynamic“-Technologie von Panasonic für beste Bilder und Kontraste. Im Außenbereich erlauben Infrarot-Scheinwerfer auch die Überwachung und Aufzeichnung in der Nacht. Die wichtigsten Kameras lassen sich via Kurzwahl über die Tastatur aufschalten, wobei mehr als 20 Fixeinstellungen definiert werden können.

Die Schwenk- und Zoombewegungen der Kameras können wahlweise über den Joystick oder die Maus ausgeführt werden. Die Milestone-Software erlaubt es, dass individuelle Konfigurationen flexibel vorgenommen werden können. Das Gefängnis wurde etappenweise in Betrieb genommen. Mit der flexiblen Lösung konnte das System optimal auf die wechselnden Bedingungen eingestellt werden.

Reibungslose Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Partnerfirmen verlief reibungslos. Christian Harder, stellvertretender Sicherheitschef und Sicherheitsinstruktor der Justizvollzugsanstalt Lenzburg ist voll des Lobes. „Die Anlage läuft seit der Inbetriebnahme effizient und auf sehr hohem Niveau. Wir sind mit der Bildqualität sehr zufrieden und schätzen es, dass wir die Ansichten und Bildaufschaltungen selbstständig konfigurieren können. Zudem lassen sich speziell für den Gefängnisablauf zugeschnittene Monitoransichten zusammenstellen. Auch für die Zukunft sind wir gerüstet, denn das System kann an die Veränderungen des Gefängnisses flexibel angepasst werden.“

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Elbfähre überträgt Videobilder per UMTS Mobilfunk

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, S. 22 bis 23

Elbfähre mit IP-Videolösung

Entspannt ankommen

Die Fährverbindung zwischen dem niedersächsischen Wischhafen und dem schleswig-holsteinischen Glücksstadt ist die nordwestlichste Elbquerung für Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Fußgänger. Der Fährbetrieb besteht seit 1919 und wird bereits in dritter Generation von den Familien Both, Harttermann und Lorenzen betrieben. Das mittelständische Unternehmen beschäftigt etwa 50 Mitarbeiter und befördert auf vier Großfähren über 7.000 Fahrzeuge pro Jahr.

Bild: Basler
(Bild: Basler)

Besonders in den Sommermonaten ist die 25-minütige Verbindung beliebt bei Touristen und Ausflüglern auf dem Weg in den Urlaub. Auch als Alternativroute zum häufig überlasteten Elbtunnel bietet sich die Fährüberfahrt an. Bei normalem Verkehrsaufkommen legen die Fähren auf jeder Seite zweimal stündlich ab, in Stoßzeiten werden drei Verbindungen pro Stunde angeboten.

Wirksame Verkehrsflussanalyse

Um die Passagiere gerade in Hauptverkehrszeiten effizient übersetzen zu können, benötigt der Fährbetrieb ein sinnvolles Konzept zur Verkehrsflussanalyse. Dadurch soll zu jeder Zeit ermittelt werden können, wie viele Fahrzeuge sich auf dem Weg zum Fähranleger befinden. Der Fährbetreiber beschloss daher, die Zufahrtsstraße zum Anleger in Glücksstadt mit Kameras auszustatten und wandte sich an die Firma Thiele Hauselectronic, die seit über 20 Jahren Sicherheitssysteme plant und errichtet. Sie sollte ein geeignetes System aus Kameras, Servern und Netzwerkinfrastruktur für die Elbfähre Glücksstadt Wischhafen definieren.

Nach Evaluierung mehrerer Kameramodelle durch Thiele Hauselectronic beschloss der Fährbetrieb, Basler IP-Kameras einzusetzen. Torsten Faasch, Vertriebsmitarbeiter der Firma Thiele Hauselectronic, riet zu einer BIP-D1300c-dn Megapixelkamera, da sie über ein wetter- und schlagfestes Kuppelgehäuse verfügt und sich daher ideal für den Einsatz im Außenbereich eignet. Außerdem war die integrierte Tag/Nacht-Funktion ein wichtiges Entscheidungskriterium, da natürlich auch bei schlechten Lichtverhältnissen eine Kontrolle des Verkehrsflusses stattfinden soll. Durch den in der Basler IP-Kamera verwendeten CCD-Sensor wird dabei eine in jeder Beleuchtungssituation optimale Bildqualität gewährleistet – sogar bei etwa durch Autoscheinwerfer verursachtem Gegenlicht.

Paarweise

Zur Installation der Kameras wurden im Abstand von einigen hundert Metern Befestigungsmasten aufgestellt. Um einen möglichst langen Straßenabschnitt überblicken zu können, wurden die insgesamt acht Basler IP-Kameras jeweils paarweise an den Masten angebracht und im 180-Grad-Winkel zueinander ausgerichtet.

Als Serverlösung wählte Faasch ein Videogateway „Camserver 2c“ der wie Basler ebenfalls in Schleswig-Holstein ansässigen Firma Heitel. „Basler und Heitel haben mich einfach mit ihren Produkten ‚Made in Germany‘ überzeugt“, sagt Faasch. „Die Installation lief völlig reibungslos und bei Fragen standen mir kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.“Mithilfe des Heitel Videogateways ist es dem Fährbetrieb nun möglich, sich die Kamerabilder direkt per UMTS anzusehen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Optimierung der Fährkapazitäten zu treffen.

„Die Lösung, die wir mit Herrn Faasch erarbeitet haben, hat unsere Erwartungen, gerade in Bezug auf die Bildqualität, mehr als erfüllt“, resümiert Hildegard Both-Walberg, Geschäftsführerin der Elbfähre Glückstadt Wischhafen. „Durch die Installation der IP-Kameras sind wir jetzt in der Lage, die momentane Verkehrslage weiträumig zu beobachten. Wir können so bei hohem Verkehrsaufkommen rechtzeitig reagieren und aktuelle Verkehrsnachrichten herausgeben.“

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Videoüberwachung für Solarpark

Fachartikel aus PROTECTOR 11/2011, S. 44 bis 45

Bürgersolarpark in Wolfhagen gesichert

Mit und ohne Sonne sicher

Ende 2009 ging der Bürgersolarpark in Wolfhagen bei Kassel mit 8.498 Solarmodulen ans Netz. Seitdem produziert der Park etwa zwei Megawatt umweltfreundlichen Strom. Im Mai dieses Jahres staunten jedoch die Geschäftsführer der Bürgersolarpark Wolfhagen GmbH und Co. KG nicht schlecht, als plötzlich weit weniger Strom als sonst eingespeist wurde. Der Grund war schnell gefunden – in einer Nacht- und Nebelaktion hatten dreiste Diebe insgesamt 15 Wechselrichter einfach abgeschnitten und abtransportiert.

Bild: Abus Security-Center
Der Bürgersolarpark Wolfhagen setzt zur Sicherung seiner rund 8.500 Solarmodule auf Tag/Nacht-Videoüberwachung. (Bild: Abus Security-Center)

Es blieb ein Schaden von etwas mehr als 60.000 Euro – von den Dieben keine Spur. Um künftig zuverlässig vor Diebstahl, unbefugtem Zutritt und Vandalismus geschützt zu sein, entschieden sich die Betreiber, den Park mit einem Videoüberwachungssystem auszustatten. Abus Security-Center hat in Zusammenarbeit mit dem lokalen Partner Elektro Gante & Söhne eine entsprechende Videoüberwachungsanlage für den Solarpark entwickelt.

Nach der Besichtigung des Solarparks durch Werner Schmidt von der Ph. Gante & Söhne GmbH war die Herausforderung an das System klar: Die Kameras müssen das komplette Areal im Blickfeld haben und auch nachts verwertbare Bilder liefern. Zudem muss die Anlage bei unbefugtem Zutritt per Alarmauslösung sofort eine Leitstelle informieren, die natürlich zur Verifikation auch Zugriff auf aktuelle Bilddaten haben sollte. Des Weiteren war es für den Bürgersolarpark enorm wichtig, Fehlalarme beispielsweise durch Tiere oder Witterungseinflüsse möglichst zu vermeiden.

Zuverlässige Alarmierung und Bildübertragung

Herzstück der neuen Videoüberwachungsanlage ist ein High-End-Videorecordersystem. Mit dem Abus 24-Kanal HDVR Recorder konnte Werner Schmidt alle Anforderungen an das System erfüllen. Die Aufnahme und Live-Betrachtung aller Bilder der 15 angeschlossenen Kameras erfolgt in Echtzeit – bei voller D1-Auflösung (720 mal 576 Pixel). Fernzugriff, Live-Betrachtung, Aufnahme, Wiedergabe und Datenexport sind gleichzeitig möglich. Dank der integrierten Videomanagement-Software mit ihren intelligenten Security-Funktionen lässt sich die Sensibilität der Alarmauslösung optimal einstellen. Nachtaktive Insekten oder Kleintiere lösen so keine unnötigen und kostenintensiven Fehlalarme aus.

Für die schnelle Alarmierung der Leitstelle wurde ein GSM-Interface in Kombination mit einem Sprachmodul an den Recorder angeschlossen. Das Interface überträgt die Alarmmeldungen per SMS, Leitstellenprotokoll oder Sprachansage über das Mobilfunknetz an bis zu acht Empfänger. Die Leitstelle greift nach einem Alarmeingang per Fernzugriff auf die Live-Bilder des Recorders zu, um den Alarm zu verifizieren, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Auch bei geringer Beleuchtung

Um wirklich jede Bewegung im Blickfeld zu haben, wurden auf dem Gelände insgesamt 15 Abus WDR 3D DNR Tag/Nacht-Kameras sowie IR-Strahler installiert. Die Wahl fiel auf diese Kameras, da sie sich besonders für den Einsatz bei starken Kontrastverhältnissen sowie bei geringer Beleuchtungsstärke, wie sie auf dem Areal vorkommen, eignen. Auch bei Nacht liefern die Kameras mit 650 TV-Linien hochauflösende Bilder in hoher Qualität. VdS-Wetterschutzgehäuse mit Schutzart IP67 sorgen dafür, dass die Kameras auch unter widrigen Umweltbedingungen einwandfrei funktionieren. Für die Überwachung bei völliger Dunkelheit kommen zudem 15 IR-Strahler zum Einsatz. Pro Strahler sorgen 294 IR-LEDs für bessere Bilder.

Eine Herausforderung lag darin, dass tagsüber der natürliche Infrarotlichtanteil des Sonnenlichts zu Farbverfälschungen der Videoaufnahmen bei Farbkameras führen würde. Die speziellen Tag/Nacht-Kameras beugen deshalb diesen Farbverfälschungen mit einem Infrarotsperrfilter vor. Der Filter hält das störende natürliche IR-Licht tagsüber vom Bildaufnehmer fern, sodass farbtreue Bilder geliefert werden können. Unterhalb einer gewissen Lichtstärke hingegen wird der Filter automatisch deaktiviert, und das Infrarotlicht der Scheinwerfer trifft auf den Bildaufnehmer.

Parallel dazu schaltet die Kamera nun in den Schwarz-Weiß-Modus, in dem das Infrarotlicht optimal verwertet werden kann. Für die perfekte Nachtsicht hat sich der Errichter zudem für die Verwendung von speziellen IR-korrigierten Objektiven entschieden. Diese verhindern unscharfe Bilder bei Umschaltung von Tag- auf Nachtmodus und korrigieren automatisch die abweichende Brechung unterschiedlicher Wellenlängen. So wird das einfallende Licht stets auf denselben Bildpunkt gebündelt.

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Analoge Kameras in Netzwerke integrieren

Fachartikel aus PROTECTOR Special Videoüberwachung 2011, S. 49 bis 51

Analoge Kameras mit Encodern migrieren

Bindeglied zwischen den Welten

Immer mehr Unternehmen steigen auf netzwerkbasierte Systeme um – das macht analoge Systeme über kurz oder lang zu Auslaufmodellen. Das bedeutet aber nicht, dass man sofort auf die einstmals beträchtliche Investition verzichten muss. Um die Lücke zwischen analoger und netzwerkbasierter Welt sanft zu schließen, bietet sich der Video-Encoder als geeignete Lösung an.

Bild: Axis
(Bild: Axis)

IP-Kameras bieten zahlreiche Vorteile: Megapixel- und HDTV-Netzwerkkameras sorgen für hochqualitative, detailreiche Bilder; integrierte Prozessoren liefern Rechenleistung für Videoanalytik, was Videoanalysen auf den Kameras ermöglicht; Power-over-Ethernet (PoE) bietet eine einfache Art der Spannungsversorgung; und via Internet Protokoll (IP) kann man auch aus der Ferne auf die Überwachungsbilder zugreifen. Außerdem: IP-basierte Videoüberwachungsanlagen sind skalierbar und können leicht erweitert werden.

Doch wie lassen sich analoge Kameras auf ein IP-Netzwerk migrieren, um auch mit ihnen diese Vorteile zu nutzen oder die gesamte Anlage schrittweise zu migrieren? Ein geeigneter Vermittler beider Welten ist der Video-Encoder. Er wandelt das analoge Videosignal in ein digitales, das je nach Model in M-JPEG, MPEG-4-Part-2 oder H.264 komprimiert wird und über den Netzwerkanschluss abgerufen werden kann. Mit Video-Encodern lassen sich so also die Investitionen in ältere Kameras schützen. Vor allem PTZ-Dome-Kameras und Kameras, die in spezieller Gehäusetechnik verbaut oder schwer zugänglich sind, können so auch mit einer Netzwerkanlage weiter – und noch besser – genutzt werden.

Flexible Lösung, einfache Installation

Die Installation des Video-Encoders ist relativ einfach: Die analoge Kamera wird an den Composite-Video-Eingang des Video-Encoders angeschlossen und dieser über seinen Netzwerkanschluss an das IP-Netzwerk. Damit der Video-Encoder über das IP-Netzwerk angesprochen werden kann, braucht er eine gültige IP-Adresse, die in der Regel automatisch über DHCP (Dynamic Host Configuration Protocol) bezogen wird. Sollte im Netzwerk kein DHCP-Dienst verfügbar sein, so muss die IP-Adresse manuell vergeben werden. Das erfolgt in der Regel über ein vom Hersteller mitgeliefertes Tool.

Mit den Anschlüssen an den Video-Encoder und an das Netzwerk sind bereits alle Voraussetzungen erfüllt, um das Bild der analogen Kamera über das IP-Netzwerk abzurufen. Am einfachsten geht das über einen Standard-Webbrowser. Bei einer Installation mit mehreren Kanälen, wird in der Regel ein VMS (Videomanagement-System) eingesetzt, das sich als Software-Lösung auf Rechner mit Standardbetriebssystem installieren lässt. Das VMS bietet eine professionelle Live-Bildbetrachtung für mehrere Kanäle in verschiedenen Ansichten. Außerdem kann man damit Videos speichern oder einfach nach ihnen suchen. Hierzu gibt es verschiedene Lösungen auf dem Markt, die in der Regel IP-Kameras/Video-Encoder verschiedener Hersteller unterstützen. Das VMS läuft auf normalen PCs oder Serverplattformen – deren Performance hängt von der Anzahl der Kanäle ab. Die Speicherkapazität richtet sich nach der Anzahl der Kanäle, der Bildrate und der benötigten Speicherdauer.

Netzwerkkabel statt Koaxialleitung

In einem IP-basierten Videoüberwachungssystem werden die Videobilder über das Netzwerkkabel übertragen, wobei als Netzwerktopologie eine Sternförmige Verkabelung genutzt wird. Als aktive Verteiler fungieren Ethernet-Switche, die über mehrere 10/100-Megabit/Sekunde-Anschlüsse verfügen – die in der TP-Variante auch als PoE-Spannungsquelle dienen können – und ein oder zwei 1000-Megabit/Sekunde-Uplink-Anschlüsse haben.

Bild: Axis
Video-Encoder-Racks bieten eine zentrale Migrationslösung. Im Bild ein Rack mit 14 Einschubplätzen, was zusammen mit einem Sechs-Kanal Video-Encoder-Blade einen Video-Encoder mit bis zu 84 Kanälen ergibt. (Bild: Axis)

Die Switche werden jeweils in einem Radius von zirka 60 bis 80 Meter zu den Kameras installiert, sodass diese an über 100 Meter lange Kabelsegmente angeschlossen werden können. Über die Kabelsegmente werden die Videodaten übertragen. Bei Nutzung eines TP-Kabels kann darüber auch die Kamera/der Video-Encoder mit Spannung versorgt werden.Den Kern dieser Netzwerkinfrastruktur bilden Backbone-Switche mit einer Vielzahl von 1000-Megabit/Sekunde-Uplink-Anschlüssen, an denen die einzelnen Switche und das VMS angeschlossen werden. Der Ethernet-Standard (IEEE 802.3) beschreibt als Übertragungsmedium entweder TP-Kabel oder Glasfaserkabel, bei denen je nach Qualität und Ausführung verschiedene Datenraten realisiert werden können.

Skarlierbarkeit und Flexibilität

Video-Encoder werden mit einer unterschiedlichen Kanalanzahl angeboten, so gibt es Geräte mit einem, vier oder sechzehn Kanälen. Darüber hinaus gibt es modulare Systeme, mit denen sich Einheiten mit einer größeren Kanalanzahl einrichten lassen. Großer Vorteil der Video-Encoder ist die Tatsache, dass die gesamten Performance-Anforderungen auf diese verlagert werden. Das betrifft nicht nur die Videokomprimierung selbst, sondern auch eventuelle Rechenleistung für Ereignissteuerung und Videoanalytik, die wie bei Netzwerkkameras direkt auf dem Gerät ausgeführt werden kann. Damit entfällt, wie sonst üblich bei analogen Systemen, der Bedarf an Rechenleistung in der zentralen Instanz, auf denen die Videoströme zusammenlaufen. Somit lässt sich mit Hilfe von Video-Encodern die Migration sehr flexibel durchführen und in der Kanalanzahl einfach skalieren.

Zentral oder dezentral?

Bei der Migration von analogen Kameras mittels Video-Encoder gibt es einen zentralen oder einen dezentralen Ansatz. Beim zentralen Ansatz wird der Video-Encoder an der Stelle platziert, wo vorher die analogen Leitungen zusammengelaufen sind, also dort wo etwa die analoge Kreuzschiene installiert war. Dafür bieten sich Video-Encoder-Rack-Lösungen an: modulare Systeme, die aus einem 19-Zoll-Rack bestehen, die eine bestimmte Anzahl von Einschubplätzen für Video-Encoder-Blades aufweisen. Für diese Racks gibt es wiederum Blades, die jeweils vier bis sechs analoge Eingänge haben.

Bild: Axis
Stand-alone Video-Encoder mit ein bis vier Kanälen für den dezentralen Migrationsansatz. (Bild: Axis)

Bei einer geringen Anzahl von Kameras bietet sich der Einsatz von Stand-alone-Geräten an, die in der Regel ein bis vier analoge Eingänge aufweisen. Die Ein-Kanal-Varianten sind auch für den dezentralen Einsatz interessant, wo der Video-Encoder in unmittelbarer Nähe der analogen Kamera platziert wird. Diese Lösungen lassen sich oft via PoE mit Spannung versorgen und bieten teilweise auch einen 12-VDC-Ausgang, über den die analoge Kamera mit bis zu fünf Watt Leistung versorgt werden kann. Dadurch entfällt am Installationsort der Kamera die Notwendigkeit für die Bereitstellung einer herkömmlichen Spannungsversorgung und der Video-Encoder sowie die Kamera können gegen einen Ausfall der Spannungsversorgung abgesichert werden, was beispielsweise bei Sabotage-Akten der Fall sein kann.

Auch analoge PTZ-Kameras vollfunktionsfähig ins Netz

Doch wie funktionieren analoge PTZ-Dome-Kameras in der IP-Welt? Die Antwort: Die meisten Video-Encoder haben eine serielle Schnittstelle, über die der analoge PTZ-Kopf angeschlossen werden kann. Will man diesen über das Netzwerk ansteuern, benötigt man Treiber, die der Video-Encoder-Hersteller für verschiedene PTZ-Protokolle als Download bereitstellt. Den Treiber muss man dann nur noch auf dem Video-Encoder installieren, um die analoge PTZ-Kamera über das IP-Netz ansteuern zu können. Die PTZ-Ansteuerung erfolgt dann wie bei den Netzwerkkameras. Für die Migration von analogen PTZ-Dome-Kameras sollte man also im Vorfeld immer prüfen, ob der Video-Encoder-Hersteller einen entsprechenden Treiber liefern kann.

Unicast, Multicast

Aber können die Bilder auch ohne Kreuzschiene auf verschiedenen Monitoren angesehen werden? Die Antwort: Die Video-Encoder können in der Regel via Multi-Streaming-Fähigkeit gleichzeitig mehrere Videoströme liefern und das sogar in unterschiedlichen Varianten (zum Beispiel in M-JPEG und H.264 in verschiedenen Bildraten). Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Videos über das Netzwerk entweder als Unicast oder Multicast abzurufen.

Unicast bedeutet, der Video-Encoder liefert jedem Endgerät (Workstation zur Live-Bildbetrachtung oder Server zur Bildaufzeichnung) einen eigenen Videostream. Mit jedem zusätzlichen Endgerät wird der Video-Encoder mehr belastet, ebenso wie die Netzwerkanbindung zwischen Encoder und Switch. Beim Multicast sendet der Video-Encoder hingegen einen Video-Stream an einen Multicast-fähigen Switch, der wiederum den Videostrom an alle Endgeräte weiterleitet. Vorteil: Der Video-Encoder und die direkte Netzwerkverbindung zum Switch werden so nur einmal belastet. Das ist vor allem für große Projekte interessant, bei denen eine große Anzahl von Endgeräten zeitgleich auf die Video-Encoder zugreift.

Jörg Rech, Team Leader Training Middle Europe bei der Axis Communications GmbH

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Gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung im Betrieb

Fachartikel aus PROTECTOR Special Videoüberwachung 2011, S. 58 bis 60

Videoüberwachung im Betrieb

Interessen im Einklang

Eine spezifische gesetzliche Vorschrift zur Videoüberwachung in nicht-öffentlichen Räumen sucht man vergebens. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Zulässigkeit der Videoüberwachung besteht bisher nur für öffentlich zugängliche Räume. Dies soll sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig ändern. Im Rahmen eines Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz soll auch eine explizite Regelung der Videoüberwachung im Betrieb erfolgen.

Bild: Fotolia.de/ChaotiC
(Bild: Fotolia.de/ChaotiC)

Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ist schon Jahrzehnte alt. Aber nicht etwa die technische Entwicklung hat neuen Schwung in die Diskussion gebracht, sondern einige Datenschutzskandale in den letzten Jahren. Betroffen waren namhafte Unternehmen der deutschen Wirtschaft, wie der Discounter Lidl oder die Deutsche Bahn und die Telekom. Der Gesetzgeber reagierte zunächst kurz vor der Bundestagswahl 2009 mit der Einführung des § 32 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der den gesamten Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis regelt.

Allerdings war schon zur Einführung der aktuell geltenden Vorschrift im Jahr 2009 eine umfassende Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes angekündigt worden. Der nun vorliegende Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vom 25. August 2010 ist die Erfüllung dieser Ankündigung. Durch klare gesetzliche Regelungen soll die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte erhöht werden. Die Reaktionen auf den Entwurf sind jedoch allgemein und auch speziell zum Thema Videoüberwachung kritisch. Die Kritik kommt dabei aus ganz unterschiedlicher Richtung. Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di zum Beispiel beklagt, die Arbeitgeber bekämen vom Gesetzgeber die Handhabe, umfangreiche Videoüberwachungen im Betrieb durchzuführen. Die Arbeitgeberverbände ihrerseits halten die geplante Regelung zur Videoüberwachung für unzumutbar.

Welche Änderungen sind also geplant?

Auch wenn es bisher für die Videoüberwachung im Betrieb keine explizite gesetzliche Regelung gibt, hat die Rechtsprechung, insbesondere das Bundesarbeitsgericht, in der Vergangenheit wichtige Leitlinien für Videoüberwachung in mehreren Entscheidungen herausgearbeitet. Diese Eckpunkte sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen einerseits und andererseits die berechtigten schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers, wie zum Beispiel der Schutz des Eigentums. Im Kern bedarf es stets einer differenzierten Abwägung dieser Positionen im Einzelfall.

Nach dem Gesetzentwurf soll nun die Beobachtung mit Videokameras in nicht öffentlich zugänglichen Bereichen des Betriebs eine eigenständige gesetzliche Grundlage erhalten, die der Wahrung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschäftigten und dem Recht am eigenen Bild im Verhältnis zum Arbeitgeberinteresse Rechnung tragen soll. Dabei ist Videoüberwachung nicht gleich Videoüberwachung. Zum Einen kommt es auf den verfolgten Zweck und zum Anderen darauf an, ob sie offen oder verdeckt folgt.

Verdeckte Videoüberwachung verboten

Der Gesetzgeber wertet dabei die verdeckte Videoüberwachung im Beschäftigungsverhältnis, bei der beschäftigte Personen erkennbar sind, als besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und verbietet diese daher generell. Das bedeutet, dass die verdeckte Videoüberwachung entgegen der bisherigen Rechtslage auch zur Aufdeckung von Straftaten nach dem Entwurf künftig nicht mehr zulässig wäre. Etwa die Überwachung des Lagerarbeiters mit einer Minikamera wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls wäre nach den Regeln des Entwurfs nicht mehr möglich. Ebenfalls ausdrücklich verboten ist jede Videoüberwachung – also auch die offene Videoüberwachung – von Teilen von Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensgestaltung des Beschäftigten dienen, wie zum Beispiel Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume.

Eine offene Videoüberwachung wird dagegen durch den Entwurf erlaubt, soweit sie zu Zwecken erforderlich ist, die das Gesetz im Rahmen einer abschließenden Aufzählung ausdrücklich nennt. Hiernach soll die offene Videoüberwachung grundsätzlich zulässig sein, wenn sie für die Zutrittskontrolle, die Wahrnehmung des Hausrechts, den Schutz des Eigentums, die Sicherheit der Beschäftigten, die Sicherung von Anlagen, zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Betriebs oder für die Qualitätskontrolle erforderlich ist und nach Art und Ausmaß der Videoüberwachung keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen am Ausschluss der Datenerhebung überwiegen.

Auch eine Abwägung der Interessen bleibt weiter nötig. Was im Einzelnen unter die genannten Zwecke gefasst werden kann und wann die Interessen der Betroffenen überwiegen, wird die Rechtsprechung klären müssen. Insgesamt träte gegenüber der bisherigen Rechtsprechung aber wohl eine gewisse Lockerung der offenen Videoüberwachung ein. Eine Einschränkung gegenüber der bisherigen Rechtslage läge dagegen in dem generellen Ausschluss der heimlichen Videoüberwachung. Dies erklärte die Reaktionen auf den Entwurf: Während die Arbeitgeberverbände das Verbot der verdeckten Videoüberwachung für nicht akzeptabel halten, geht den Gewerkschaften die Zulässigkeit der offenen Videoüberwachung zu weit. Es lässt sich spekulieren, ob das Verbot der verdeckten Videoüberwachung zu einer Ausweitung der offenen Videoüberwachung im Betrieb führt.

Speicherung

Darüber hinaus bestimmt der Entwurf, dass der Arbeitgeber aus Gründen der Transparenz für die Beschäftigten die Beobachtung durch geeignete Maßnahmen, wie beispielsweise deutlich sichtbare Hinweisschilder, erkennbar machen muss. Die Speicherung beziehungsweise das Löschen der durch die Videoüberwachung erhobenen Daten ist davon abhängig, ob die Speicherung zur Erreichung des Zwecks noch erforderlich ist und ob schutzwürdige Interessen des Beschäftigten einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Zum Zweck der Speicherung kann im Einzelfall auch eine spätere arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zählen. Da bereits eine nicht funktionsfähige oder ausgeschaltete Kamera sowie eine Einrichtung, die nur wie eine Kamera aussieht, zu Verhaltensänderungen der Beschäftigten führen können, gelten die oben genannten Voraussetzungen auch für Einrichtungen, die für die Videoüberwachung geeignet erscheinen.

Bislang frei gestaltbare Betriebsvereinbarungen

Eine weitere geplante Änderung könnte sich jedoch viel gravierender auswirken als die konkrete Vorschrift zur Videoüberwachung. Der Entwurf sieht nämlich vor, dass von den Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes künftig auch durch Betriebsvereinbarungen nicht mehr zu Ungunsten der Beschäftigten abgewichen werden darf. Im Datenschutzrecht gilt der Grundsatz: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten. Das gilt auch für die Videoüberwachung im Betrieb. Das heißt, für den Einsatz einer betrieblichen Videoanlage die auch Mitarbeiter erfasst, bedarf es einer Norm, die den Einsatz erlaubt. Eine solche Erlaubnis kann sich direkt aus dem Datenschutzgesetz oder anderen Gesetzen ergeben.

Es ist aber anerkannt, dass auch eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine solche Erlaubnis enthalten kann. Da durch die Videoüberwachung im Betrieb unter Umständen eine Verhaltens- und/oder Leistungskontrolle von Mitarbeitern möglich ist, war bereits bisher der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von Videoanlagen im Betrieb ohnehin zu beteiligen. Dies soll sich auch nicht ändern. Bisher konnten aber durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen die Regelungen zur Videoüberwachung im Betrieb weitgehend frei zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gestaltet werden. Die so getroffenen betrieblichen Regelungen waren nicht an dem Maßstab des Bundesdatenschutzgesetzes zu messen, sondern stellten selbst die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Videoüberwachung dar.

Betriebsvereinbarungen unter Umständen hinfällig

Sollte der Gesetzentwurf in der derzeit vorliegenden Fassung tatsächlich Gesetz werden, wären bisher geschlossene Betriebsvereinbarungen unter Umständen aber hinfällig. Was bedeutet das für den Anwender? Es bedeutet vor allen Dingen, dass die Vorgaben des BDSG bei der Videoüberwachung künftig uneingeschränkt einzuhalten sind. Auch bereits bestehende Betriebsvereinbarungen, die das Schutzniveau des BDSG zulasten der Mitarbeiter unterschreiten, könnten künftig nicht mehr als Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung herhalten.

Es wäre zu prüfen, ob die durchgeführte Videoüberwachung – unabhängig von einer eventuell bestehenden Betriebsvereinbarung, die gegebenenfalls weiter gehende Rechte einräumt – nach dem neuen Recht zulässig ist. Ohne Rücksicht auf eine Betriebsvereinbarung wäre zu prüfen, ob die laufende oder geplante Videoüberwachung für die im Gesetz genannten Zwecke tatsächlich erforderlich ist und ob nicht Interessen der Betroffenen der Datenerhebung entgegenstehen. Anderenfalls läuft man Gefahr, dass die Videoüberwachung rechtswidrig erfolgt.

Schmerzens- und Ordnungsgeld

Die rechtswidrige Videoüberwachung hat diverse rechtliche Konsequenzen. Neben zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer drohen behördliche Bußgelder (bis zu 300.000 Euro) und individuelle Schadensersatzansprüche. So hat beispielsweise das Landesarbeitsgericht Hessen einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000,- Euro verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwacht hat. Der Arbeitgeber hatte gegenüber der Eingangstür des Büros eine Videokamera angebracht, die nicht nur den Eingangsbereich, sondern auch den Arbeitsplatz der Klägerin filmte.

Die Klägerin, eine 24-jährige kaufmännische Angestellte, machte deswegen eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend. Der Arbeitgeber hat sich damit verteidigt, die Kamera sei nicht ständig in Funktion gewesen und hätte lediglich der Sicherheit der Mitarbeiterin gedient, da es in der Vergangenheit schon zu Übergriffen auf diese gekommen sei. Das Gericht entschied, die Kamera hätte nicht den Arbeitsbereich der Klägerin erfassen dürfen. Es sei hierbei unerheblich, ob die Kamera ständig filmte. Allein die Möglichkeit, dass die Kamera tatsächlich aufzeichne, habe die Mitarbeiterin einem ständigen Anpassung- und Überwachungsdruck ausgesetzt, den sie nicht hinnehmen musste. Diese Entscheidung wäre wohl nach dem geplanten Gesetz genauso ergangen.

Verwertbarkeit von Beweisen

Ein anderes Problem einer rechtswidrigen Videoüberwachung ist die Verwertung der Beweise. Der Gesetzentwurf enthält hierzu keine Festlegung. Die Rechtsprechung ist bisher uneinheitlich. Zuletzt entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Düsseldorf zu diesem Thema in einem Verfahren um die Kündigung eines Mitarbeiters im Ausschank eines Düsseldorfer Brauhauses. Der Arbeitgeber warf dem Arbeitnehmer vor, die ausgeschenkten Biere nicht korrekt abgerechnet zu haben. Zum Beweis seiner Behauptung berief er sich auf Videoaufzeichnungen, die er heimlich in dem Ausschankraum gemacht hatte. Das Gericht hat den angebotenen Videobeweis nicht zugelassen und der Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers stattgegeben. Der pauschale Verdacht auf Unterschlagung von Getränken rechtfertige die heimliche Überwachung nicht und führe somit zu einem Beweisverwertungsverbot. Allgemein sind die Gerichte jedoch mit der Annahme von Beweisverwertungsverboten zurückhaltend.

Rechtliche Entwicklung im Auge behalten

Es bleibt abzuwarten, was sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändert und was am Ende dabei herauskommt. Ziemlich sicher ist jedoch, dass es zu einer speziellen gesetzlichen Regelung der betrieblichen Videoüberwachung kommt. Aber auch eine gesetzliche Regelung wird nicht alle Fragen lösen können und unter Umständen sogar neue aufwerfen, die dann erst im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung geklärt werden.

Eine Hilfe für die Praxis ergäbe sich aber wohl schon allein dadurch, dass es eine konkrete gesetzliche Regelung zur Videoüberwachung im Betrieb gibt und nicht mehr allein auf Rechtsprechung zurückgegriffen werden muss. Trotzdem oder gerade deswegen sollte man die rechtliche Entwicklung nicht aus dem Auge verlieren. Rechtsverstöße gefährden nicht nur die Verwertbarkeit des Materials vor Gericht sondern führen unter Umständen auch zu empfindlichen finanziellen Konsequenzen. Vor allem aber droht angesichts der erhöhten öffentlichen Beachtung des Themas das Ansehen des Unternehmens erheblichen Schaden zu nehmen, wenn rechtswidriges Verhalten öffentlich wird. Das haben die Datenschutzskandale der Vergangenheit deutlich gezeigt.

Dr. Frank Walk, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Senior European Consultant bei Bird & Bird LLP