Gesetzliche Bestimmungen in der Videoüberwachung

Datenschutz und CCTV

| | | Videor VIEW 1-12 Fachartikel: Welche Belange des Datenschutzes sind
bei der Installation und beim Betrieb von Videoüberwachungssystemen
zu berücksichtigen?

Videoüberwachung und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden, da bei der Bildaufzeichnung automatisch personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Was muss aus Datenschutzperspektive bei der Videoüberwachung beachtet werden? Gibt es Besonderheiten, wenn an Arbeitsplätzen aufgezeichnet wird? Was darf generell nicht videoüberwacht werden? Ein Blick in die Gesetzestexte gibt Aufschluss über diese und weitere Fragen.

Beginnen wir den Artikel gleich mit einem sperrigen Begriffspaar, denn Datenschutz und Videoüberwachung haben viel mit Gesetzen zu tun, und Texte, die sich an Paragraphen schmiegen, neigen dazu, Dinge umständlich und häufig auch unverständlich auszudrücken. Das Begriffspaar lautet: „Informationelle Selbstbestimmung“. Es sagt nichts anderes aus, als dass jeder selbst entscheiden kann, wann und innerhalb welcher Grenzen er persönliche Dinge aus seinem Leben offenbart (BVerfGE 65). Diese Selbstbestimmung wird durch Videoüberwachung und -aufzeichnung in öffentlichen und nicht öffentlichen Räumen tangiert, da hier personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sind auch noch weitere Persönlichkeitsrechte betroffen, wie zum Beispiel das Recht am eigenen Bild (KunstUrhG § 22) und, wenn das Videoüberwachungssystem audiofähig ist, das Recht am gesprochenen Wort (BVerfGE 34). Aus diesen Gründen bedarf die Videoüberwachung stets einer gesetzlichen Grundlage, die die Belange des Datenschutzes mit den staatlichen und privaten Bedürfnissen nach Sicherheit, Prävention und Aufklärung von Straftaten in Einklang bringt.

Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird durch § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Bei öffentlich zugänglichen Orten und Plätzen, wie zum Beispiel Banken, Einzelhandelsgeschäften, Kaufhäusern etc., ist die Videokontrolle nur erlaubt, wenn sie „(1) zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, (2) zur Wahrnehmung des Hausrechts oder (3) zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen“ (BDSG § 6b). Darüber hinaus muss durch ein Schild am Eingang deutlich auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Gespeicherte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Einen Sonderfall stellen Grenzen oder andere Objekte dar, wie Bahnhöfe oder Flughäfen, die von der Bundespolizei geschützt werden, um unerlaubte Grenzübertritte oder Gefahren für die Sicherheit abzuwehren. Hier dürfen nach § 27 des Bundespolizeigesetzes (BPoIG) „selbsttätige Bildaufnahme- und Bildaufzeichnungsgeräte“ eingesetzt werden. Da das Ziel dieser Überwachung die Gefahrenabwehr ist, müssen die Kamerabilder ständig im Auge behalten werden, um bei Bedarf sofort einschreiten zu können. Auch hier muss durch Schilder deutlich auf den Einsatz von Videoüberwachung hingewiesen werden. Nicht ganz so öffentlich geht es in Justizvollzugsanstalten zu. Hier sind die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes zuständig, die in der Regel den Einsatz von Videoüberwachung auf dem Anstaltsgelände, in der unmittelbaren Umgebung sowie im Inneren erlauben. Eine verdeckte Videoüberwachung ist auch hier – wie generell – nicht erlaubt. Von der Überwachung ausgenommen sind die privaten Hafträume, in denen sich die Insassen aufhalten.

Welche Belange des Datenschutzes sind bei der Installation und beim Betrieb von Videoüberwachungssystemen zu berücksichtigen
Videoüberwachung und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden, da bei der Bildaufzeichnung automatisch personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Was muss aus Datenschutzperspektive bei der Videoüberwachung beachtet werden? Gibt es Besonderheiten, wenn an Arbeitsplätzen aufgezeichnet wird? Was darf generell nicht videoüberwacht werden? Ein Blick in die Gesetzestexte gibt Aufschluss über diese und weitere Fragen.

Überwachung an Arbeitsplätzen
Videoüberwachung dient in der Regel dem Schutz vor Vandalismus und Diebstahl sowie dem Personenschutz. Betrachtet man aber die oben genannten Beispiele für öffentliche Plätze, so wird deutlich, dass hier auch zwangsläufig Arbeitsplätze mit überwacht werden, auch wenn dies nicht das Ziel ist. Man denke zum Beispiel an eine Kasse in einem Supermarkt. Bei der Überwachung am Arbeitsplatz müssen die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers mit dem Eigentumsrecht des Arbeitgebers in Einklang gebracht werden. Für die Mitarbeiter gilt, dass sie informiert werden müssen, wo die Kameras installiert sind und welche Bereiche zu welchem Zeitpunkt aufgenommen werden. Wichtig ist darüber hinaus, dass der Betriebsrat informiert ist und ein Recht zur Mitbestimmung hat (BetrVG § 87). Dies sollte in einer gemeinsam mit dem Betriebsrat und dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens ausgearbeiteten Betriebsvereinbarung Berücksichtigung finden. Soll ein einzelner Mitarbeiter überwacht werden – dies gilt auch für nicht öffentliche Räume – muss der Verdacht bestehen, dass der Mitarbeiter im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses eine Straftat begangen hat. Videoüberwachung darf in solchen Fällen nur dann eingesetzt werden, wenn „zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen“ und der Einsatz nicht „unverhältnismäßig“ (BDSG § 32) ist.

Was nicht überwacht werden darf
Dass die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ in § 210a des Strafgesetzbuches geregelt wird, verdeutlicht bereits, dass es sich nicht um eine freundliche Empfehlung handelt. Denn wer „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dieser „höchstpersönliche Lebensbereich“ kann sich zum Beispiel auch auf einen Garten beziehen. Zusätzlichen Schutz erfahren Wohnung und private Grundstücke durch § 13 des Grundgesetzes, der deren Unverletzlichkeit festschreibt. Für die Installateure und Betreiber von Videoüberwachungsanlagen bedeutet dies, dass sie generell dafür Sorge tragen müssen, dass die Kameras keine Wohnungen erfassen oder gar durch Wohnungsfenster Personen filmen. Dies kann durch die Ausrichtung der Kameras sichergestellt werden oder durch die Nutzung von Privacy Zones, die diese Bereiche im Bild verdecken.

Verhältnismäßigkeit einer Videoüberwachung
Egal, in welchem Bereich Videoüberwachung verwendet wird – ihr Einsatz muss stets verhältnismäßig sein. Die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen müssen daher in der Planung berücksichtigt werden. Dabei muss u.a. berücksichtigt werden, wie viele Personen von der Maßnahme betroffen sind und ob eine Aufzeichnung erfolgt oder nur beobachtet wird. Ferner hat die jeweilige Situation besonderes Gewicht: ob die Überwachung beispielsweise in einem Durchgangsbereich erfolgt oder an einem Ort, wie einem Restaurant, an denen sich Personen längere Zeit aufhalten. Ebenfalls ins Gewicht fällt die eingesetzte Technik – detailgenaue Aufnahmen, die Personen klar identifizierbar machen, sind kritischer einzustufen als gering aufgelöste Aufnahmen oder Aufnahmen, bei denen Personen bewusst (zum Beispiel durch Verpixelung) unkenntlich gemacht werden.

Landesgesetze beachten
Landesgesetze regeln die Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Ländern, wie lange zum Beispiel die Aufzeichnungen gespeichert werden dürfen. Generell müssen die Aufzeichnungen so früh wie möglich gelöscht werden. Manche Länder schreiben aber auch konkrete Fristen vor, nach denen eine Löschung zu erfolgen hat, wie z.B. Schleswig-Holstein mit sieben Tagen (Landesdatenschutzgesetz § 20 Abs. 2). Bei der Installation einer Anlage sollten daher vorab die jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen des Landes auf Unterschiede überprüft werden.

„Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht“

| | | Videor VIEW 1-12: Heiner Jerofsky, Kriminalrat a.D. und wissenschaftlicher Schriftleiter der Fachzeitschrift GIT Sicherheit + Management, zum Thema Datenschutz bei der Videoüberwachung aus kriminalpolizeilicher Sicht.

Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht
Rechtsquellen sind Grundgesetz, Europäische Datenschutzrichtlinie, Bundesund Länderdatenschutzgesetz, BGB und Arbeitsrecht. Länder-Polizeigesetze regeln die offene Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. In Hessen werden derzeit zehn Videoüberwachungsanlagen mit insgesamt 38 Kameras zur Videoüberwachung gemäß § 14 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) betrieben. Bei „öffentlich zugänglichen Räumen“, wie Eingangsbereichen, Verkaufsräumen, Schalterhallen oder ÖPNV, muss auf die überwachten Bereiche deutlich mit aussagekräftigen Schildern hingewiesen werden. Neben der Information über die Videoüberwachung muss auch der Betreiber konkret benannt werden. Damit erhält der Betroffene die Möglichkeit, sein Recht auf Auskunft nach § 19 BDSG wahrzunehmen. Jede Videoüberwachung unterliegt dem Prinzip der Erforderlichkeit, zum Beispiel bei der Wahrnehmung des Hausrechts oder dem Schutz von Eigentum. Sie darf demnach nur eingesetzt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, wobei stets die Rechte der Betroffenen Vorrang genießen. Die Zwecke müssen im Vorfeld festgelegt und dokumentiert werden. Wesentliche Aspekte sind auch die Datensparsamkeit und Transparenz (§ 6b BDSG). Sofern die durch eine Videoüberwachung erhobenen Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können, ist der Betroffene über eine geplante Verarbeitung oder Nutzung entsprechend §§ 19a und 33 BDSG zu benachrichtigen. Die erhobenen Daten müssen, sobald sie ihren Zweck erfüllt haben, sorgfältig gemäß § 6b Abs. 5 BDSG gelöscht werden. Konkrete Löschfristen werden nicht genannt. Es gilt der Grundsatz der „Erforderlichkeit“. Das bedeutet, die Daten können so lange aufbewahrt werden, wie der Zugriff auf die Aufzeichnungen erfahrungsgemäß erforderlich ist. Eine Aufbewahrungsdauer von Daten über einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten hinaus ist als kritisch zu betrachten und durch Fakten zu belegen.

Rechtswidrig sind Überwachungen:
• ohne die Voraussetzungen des § 6b BDSG,
• am Arbeitsplatz ohne Zustimmung der Arbeitnehmervertretung (§ 87 BetrVerfG),
• der Arbeitsleistung,
• in Umkleidekabinen, Saunen, Waschräumen und Toiletten,
• außerhalb des Firmengeländes, wenn damit Personen und Fahrzeuge identifiziert werden können.

Nicht betroffen von den Vorschriften zur Videoüberwachung nach § 6b BDSG sind rein private Räume oder Grundstücke, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Hier hat die Privatperson alleiniges Entscheidungsrecht. Eine verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten.

AXIS CAMERA COMPANION schlanke Videoüberwachungslösung von Axis

IP-Einstieg leicht gemacht

| | | Videor VIEW 3-12 Hersteller im Focus

Axis camera companion: schlank und einfach zu bedienen

Mit dem Axis Camera Companion hat
Axis eine schlanke und einfach zu bedienende
Videoüberwachungslösung entwickelt,
bei der auch kleine Unternehmen von
allen Vorteilen der IP-Technologie – allen
voran überragende HDTV-Bildqualität – profitieren.
Und das jederzeit und überall, per
gesichertem Zugriff über das Internet mittels
PC oder mobilen Endgeräten wie iPhone, iPad
oder Android basierten Smartphones und Tablets.
Die Lösung wurde für kleine Installationen
von 1 bis 16 Kameras entwickelt und
besteht aus einem Software-Client sowie Axis
Netzwerk-Kameras oder Video-Encoder mit
SD-Kartenunterstützung. Besonders erfreulich:
Die Software-Lösung ist kostenlos.

Stabiles System dank dezentraler
Aufzeichnung
Das intelligente System besteht aus bis zu 16
Axis-Kameras, SD-Karten, Software-Clients
für PC und Smartphone sowie Standard-
Netzwerkausstattung. Anders als in klassischen
IP-Lösungen erfolgt die Aufzeichnung
dezentral, d.h. man benötigt weder einen
zentralen Rechner noch DVR, NVR oder Server.
Stattdessen werden die Videos auf SDSpeicherkarten
direkt in den Kameras aufgezeichnet.
Auf diese Weise werden Kameras zu
intelligenten, autonomen Aufzeichnungsgeräten,
die unabhängig vom Netzwerkstatus
operieren können. Ein System, in dem der
Axis Camera Companion zum Einsatz kommt,
ist also nicht nur besonders kosteneffizient,
sondern auch wesentlich stabiler als ein klassisches
System mit DVR, bei dem der Ausfall
des DVR zwangsläufig das Ende der Aufzeichnung
aller Netzwerk-Kameras bedeutet.

Axis camera companion: schlank und einfach zu bedienende Videoüberwachungslösung
Axis Camera Companion wurde für Installationen von 1 bis 16 Kameras entwickelt.

Skalierbar, flexibel, zukunftssicher
Seine Skalierbarkeit und Flexibilität machen
den Axis Camera Companion zu einer
zukunftssicheren Investition: Das System integriert
bereits vorhandene analoge Videokameras
unter Verwendung eines Axis Video-
Encoders in das Netzwerk und wächst mit den
Anforderungen, indem weitere Kameras hinzugefügt
werden. Und falls Anwender irgendwann
auf eine andere IP-Lösung umsteigen
möchten, können sie die installierten Axis
Netzwerk-Kameras, Video-Encoder sowie das
Netzwerkequipment wiederverwenden.

Direkter Zugriff, intuitive Bedienung
Endanwender kommen mit dem Axis Camera
Companion nicht zuletzt auch deshalb voll
auf ihre Kosten, weil die auf die Bedürfnisse
von Endanwendern zugeschnittene intuitive
Bedienungsoberfläche einfaches Arbeiten
(z.B. die Steuerung von PTZ-Kameras),
schnellen Zugriff auf Live-Videos und unkomplizierten
Abruf und Export von Aufzeichnungen
und Momentaufnahmen ermöglicht.
Der Axis Camera Companion unterstützt die
meisten Axis Netzwerk-Kameras und Video-
Encoder mit Firmware 5.40 oder weiter: AXIS
M50 Netzwerk-Kameras, AXIS M7010 Video-
Encoder, AXIS M7014 Video-Encoder, AXIS
P13 Netzwerk-Kameras, AXIS P33 Netzwerk-
Kameras (hier gilt es zu beachten, dass Axis
P3301/04/-V Netzwerk-Kameras für die Aufzeichnung
ein NAS benötigen, da diese Geräte
keine SD-Karten unterstützen), AXIS
P7210 Video-Encoder, AXIS P7214 Video-Encoder,
AXIS Q16 Netzwerk-Kamera.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, Axis Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

schnellen Zugriff auf Live-Videos und unkomplizierten

Neue NAS-Systeme (Network Attached Storage) von QNAP

Datenzentrale NAS
|||Videor VIEW 3-12 Hersteller im Fokus: QNAP Systems ergänzt Videor-Portfolio mit Netzwerkspeichern

Plug and Store – nach diesem Prinzip funktionieren die NAS-Systeme (Network Attached Storage) von QNAP, medical einer der beiden Neuzugänge im Security-Portfolio. Markenzeichen: einfache Inbetriebnahme, einfache Verwaltung, einfacher Zugriff. Kein Wunder also, dass sich die anwenderfreundlichen Geräte im Endkundenbereich bereits seit geraumer Zeit etabliert haben. Mit der Entwicklung autonomer Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel dem Axis Camera Companion halten die Netzwerkspeicher nun auch Einzug in die Videoüberwachung.

QNAP Systems ergänzt Videor-Portfolio mit Netzwerkspeichern
Das TS-EC1279U-RP mit 12 HDD Steckplätzen, 4GB Ram, Intel Xeon E3-1225 3,1GHz Quad Core Prozessor.

Fast jeder nutzt heutzutage Smartphones, Digitalkameras, digitale Camcorder oder andere tragbare Geräte, um Bilder oder Videos aufzunehmen. In der Regel werden die Bild- und Videodateien auf die Computer-Festplatte gespeichert. Doch was, wenn die Festplatte voll ist? Oder, noch schlimmer, deren Lebensdauer überschritten ist und alle Daten unwiderruflich verloren sind? Der technisch versierte Konsument ist mit der Problematik seit langem vertraut und hat in der Regel sein Heimnetzwerk mit einem Netzwerkspeicher ausgestattet. Damit genießt er nicht nur den Vorteil der fast grenzenlosen Datenspeicherung, sondern weiß seine Dateien gleichzeitig mittels Back-up gesichert. Die Firma QNAP, das Akronym steht für Quality Network Appliance Provider, ist bei diesen Konsumenten bereits seit Jahren ein vertrauter Markenname. Videor hat die NAS-Modelle von QNAP als Ergänzung für den Axis Camera Companion in das Portfolio integriert und bietet nunmehr alles aus einer Hand.

QNAP – unter den Top 3
Seit 2004 widmet sich QNAP der Entwicklung und Produktion von Network Attached Storage (NAS), Network Video Recordern (NVR) und Network Multimedia Playern (NMP). Das multinationale Unternehmen mit Sitz in Taiwan gehört zu den Top 3 der NAS-Hersteller und ist unter den Top 10 der Hersteller von Embedded Stand- alone NVR-Lösungen platziert. Alle Produkte werden unter strengen Testbedingungen auf Qualität, Verfügbarkeit, Kompatibilität und Leistung geprüft. Besonderes Augenmerk legt QNAP auf seine Firmware, die die Einrichtung der NAS mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Denn das erklärte Ziel lautet, den Anwendern ein benutzerfreundliches NAS anzubieten, spezielle Vorkenntnisse sollen entfallen. Auch die Bereiche Forschung und Entwicklung haben bei QNAP einen hohen Stellenwert. Damit weder an den fachlichen Voraussetzungen noch an den Wünschen und Anforderungen der Anwender vorbei entwickelt wird, beobachtet und sammelt QNAP die Erfahrungen seiner Nutzer: Mit gut 100.000 Mitgliedern betreibt QNAP das größte NAS-Forum der Welt. Und auch der QNAP-Club in Deutschland kommt auf knapp 41.000 registrierte Nutzer.

QNAP NAS TS-119P II mit einem HDD Steckplatz, 512MB RAM und 2,0GHz Prozessor.
Das TS-119P II mit einem HDD Steckplatz, 512MB RAM und 2,0GHz Prozessor.

NAS: jährliches Wachstum von 35 Prozent
NAS steht für „Network Attached Storage“, also „ans Netzwerk angeschlossener Speicher“. Mit steigendem Datenvolumen wächst der Bedarf an NAS-Systemen, nicht nur im Bereich Video Security. Man geht von einem jährlichen Wachstum von über 35 Prozent bis zum Jahr 2015 aus. Grund hierfür ist insbesondere die weitere Verbreitung mobiler Endgeräte, wie Smartphones und Tablet-PCs, deren Nutzer auf einen zentralen Speicherort im Unternehmen zugreifen wollen. Ein Trend, der schon jetzt in der Video Security um sich greift, betrachtet man allein die große Anzahl an Apps für Apple iOS oder Android, mit denen über endsprechende Endgeräte neben den Livebildern auch aufgezeichnetes Material dargestellt werden kann.

NAS – Ausstattung und Möglichkeiten
Das Videor-Portfolio umfasst über 20 NAS verschiedener Größen, von einem Festplatteneinschub bis hin zu sechzehn Einschüben. Allen gemein ist die einfache Integration in bestehende Systeme, da alle Standardnetzwerkprotokolle, inklusive CIFS/SMB, AFP, NFS, (S)FTP, HTTP, HTTPS, Telnet, SSH, iSCSI und SNMP unterstützt werden. Außerdem sind sie mit den Standard-Betriebssystemen Windows, Linux, Mac und Unix kompatibel. Hohe Netzwerkleistung garantieren bis zu vier 1Gb LAN-Schnittstellen pro Gerät, 10Gb LAN-Erweiterungen sind optional erhältlich. Mit bis zu 16 Festplatteneinschüben (SATA 6 GBit/s, SATA 3 GBit/s) gewähren die Modelle der High-end-Serie eine Roh-Speicherkapazität von bis zu 48TB und können zudem als redundantes Sicherungscenter von primären Datensicherungen verwendet werden. Die gesicherten Daten werden durch eine 256 Bit-AES-Verschlüsselung und verschiedene RAID- Konfigurationen geschützt. Die Zugriffsrechte kann der Administrator bequem selbst verwalten. Nur er bestimmt, welcher Nutzer auf welchen Speicherbereich zugreifen darf. Spezielle Sicherheitsvorkehrungen verhindern, dass Unbefugte auf Daten zugreifen, auch wenn die Festplatten oder das Gerät gestohlen wurden. Die RAID-Verbände können übrigens innerhalb eines NAS-Gerätes während des laufenden Betriebs geändert und erweitert werden. Der Umzug von einem NAS zu einem größeren NAS beschränkt sich auf den einfachen Festplattenwechsel zwischen den beiden Systemen. Und wird das Netzwerkprotokoll iSCSI verwendet, ist eine nahezu grenzenlose Skalierbarkeit möglich. Übrigens: QNAP hat seine NAS mit Cloud-Computing-Technologie ausgestattet, die es Nutzern gestattet, auf ihre Daten und Anwendungen über das Internet zuzugreifen, unabhängig vom Standort der Server.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, QNAP, Axis Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Samsung Techwin Produktmanager im Interview

Technologie

Videor VIEW 3-12:  Interview mit Samsung Produktmanager Tim Buddulph

Samsung hat seinen Ruf am Markt vor allem durch den starken Technologiefokus erarbeitet. Zahlreiche Entwicklungen und Patente dokumentieren den Stellenwert von Forschung und Entwicklung innerhalb des koreanischen Unternehmens. Produktmanager Tim Biddulph schlägt in unserem Interview die Brücke zwischen Technologie und Nutzen für den Anwender.

VIEW: Herr Biddulph, Samsung hat in der letzten Zeit das Portfolio an Netzwerkprodukten wesentlich erweitert. Sieht das Unternehmen in diesem Bereich seine Zukunft?
Tim Biddulph: Auf jeden Fall. Unabhängige Marktforschungsunternehmen haben Samsung als eines der drei führenden CCTV-Unternehmen in Europa bestätigt. Obwohl bis vor kurzem unsere Stärke hauptsächlich im Bereich der analogen Technik lag, bieten wir heute auch ein umfassendes Programm an IP- und Netzwerkprodukten.

VIEW: Stellen Sie eine erhöhte Nachfrage nach IP-/netzwerkbasierten Sicherheitssystemen fest?
Tim Biddulph: Bis vor kurzem wurde  IP-Videotechnik überwiegend als Lösung für große Sicherheitsprojekte  wahrgenommen. Heute sehen wir diese  Technologie jedoch immer häufiger in kleinen bis mittleren  Anlagen. Das ist vielleicht gar nicht so überraschend.  Eine streng gewinnorientierte Wirtschaft lässt Kunden  nach dem größtmöglichen Nutzen ihrer Investitionen suchen.  So kann ein IP-basiertes Videoüberwachungssystem  für Errichter und Systemintegratoren eine ausgezeichnete  Möglichkeit sein, neue Geschäfte zu generieren,  da es ihren Kunden im Vergleich zu analogen Systemen wesentliche Kosten- und Funktionsvorteile bietet.

VIEW: Wie hat sich die Sicherheitsbranche aus Sicht von Samsung in den letzten Jahren entwickelt?
Tim Biddulph: Schon lange steht der Begriff Closed Circuit Television (CCTV) für die Sicherheitsbranche, tatsächlich aber ist die CCTV-Industrie über viele Jahre alles andere als ein „geschlossener Kreis“ gewesen. Analoge Systeme, die zur Übertragung Koax oder Zweidraht verwenden, bieten schon lange die Möglichkeit der Steuerung über Netzwerke. Jedoch nimmt der Trend, eine Überwachungskamera direkt an das Netzwerk anzuschließen, weiterhin Fahrt auf. So leisten IP- und Netzwerk- Überwachungsprodukte heute den weitaus größten Beitrag zum Wachstum des realen Sicherheitsmarktes, da neue Anlagen alle Vorteile nutzen, die der Betrieb über Netzwerk mit sich bringt.

VIEW: Können Sie ein paar Beispiele nennen?
Tim Biddulph: IP-basierte Überwachungssysteme ermöglichen den Anwendern, den größtmöglichen Nutzen aus der neuesten Generationhochauflösender Kameras zu ziehen. Diese bieten so viel mehr als konventionelle CCTV-Kameras mit ihrer typischen Bildauflösung von nur 0,4 Megapixeln. So kann z. B. – abhängig vom Sichtfeld – eine 1,3 Megapixel-Kamera die Aufgabe mehrerer Analogkameras übernehmen, da sie einen größeren Bereich abdeckt und entfernte Objekte, die unverpixelt im Bild erscheinen sollen, sehr nah heranzoomen kann.

VIEW: Können die verschiedenen Auflösungen und Standards für Endkunden nicht sehr verwirrend sein?
Tim Biddulph: Möglicherweise muss der Unterschied zwischen den verschiedenen Arten hochauflösender Kameras genauer erläutert werden. Eine Megapixel- Kamera ist einfach eine Kamera, die ein Bild mit einer Auflösung von einer Million Pixel oder mehr aufnehmen kann. 1,3 Megapixel-Kameras gehören zu den gängigsten am Markt, der Zahlenwert entspricht einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixeln. Doch auch, wenn eine Kamera Bilder mit einer Million Pixel aufnehmen kann, so darf sie nicht als True HD-Kamera bezeichnet werden, es sei denn, sie entspricht dem weithin akzeptierten HD-Standard. Dieser setzt voraus, dass die Kamera Auflösungen von 1920 x 1080 oder 1280 x 720 liefern kann. Anders als Standard CCTV-Kameras, nimmt eine HD-Kamera Bilder im 16:9-Format (Widescreen) auf und muss Bilder in Echtzeit bei 25 Bildern/Sekunde ausgeben können. Das 16:9 Bildformat eröffnet den Anwendern ein im Vergleich zum herkömmlichen 4:3-Format wesentlich breiteres Sichtfeld. Zusammenfassend: alle HD-Kameras sind Megapixel-Kameras, aber nicht alle Megapixel-Kameras können als HD-Kamera bezeichnet werden.

VIEW: Ist HD Auflösung bei Sicherheitssystemen aus Ihrer Sicht immer zu bevorzugen?Tim Biddulph: Selbstverständlich werden nicht immer überall die höchsten Auflösungen benötigt, und es kommt immer darauf an, die genauen Anforderungen zu kennen, um dann die genau hierauf abgestimmten Kameras festzulegen. Ein Überwachungssystem wird dort, wo es erforderlich ist, fast immer HD Megapixel-Kameras verwenden, kombiniert mit Kameras in Standardauflösung für allgemeine Übersichtsdarstellungen. Obwohl Megapixel-Kameras sehr detailgenaue Bilder liefern, können diese auch gleichzeitig in niedrigeren Auflösungen – einschließlich QVGA (320×240), VGA (640×480) und SVGA
(800×600) – übertragen. Dank unterschiedlicher Kompressionsverfahren  können autorisierte Nutzer gleichzeitig an einem Ort Livebilder überwachen, an einem anderen Ort Videobeweise aufzeichnen und sich Livebilder bzw. Aufzeichnungen auf dem Smartphone ansehen. Gleichzeitig können JPEG-Bilder eines Ereignisses einer E-Mail-Alarmbenachrichtigung beigefügt werden. Und es besteht die Möglichkeit, Vor- und Nachalarmbilder auf der SD-Karte der Kamera zu speichern.

VIEW: Samsung setzt offensichtlich stark auf Progressive Scan-Technologie. Würden Sie uns bitte die Vorteile erläutern?
Tim Biddulph: Beim Einsatz von PTZ-Domes kann es bei Kamerabewegung zu Unschärfen oder dem so genannten „Motion Blur-Effekt“ kommen. Im Falle von Flughäfen oder anderen sicherheitskritischen Applikationen schmälert ein solches System das Vertrauen in das Videoüberwachungssystem, von dem eigentlich Bilder in Identifizierungs-qualität erwartet werden. Parkplätze, Industrieanlagen und Einkaufszentren mögen nicht als Hochsicherheitsbereiche angesehen werden, sind aber Umgebungen, in denen PTZ-Kameras üblicherweise installiert werden. Dort können unscharfe Bilder die Möglichkeit des Sicherheitspersonals, im Ereignis- oder Notfall schnelle und effektive Entscheidungen zu treffen, erheblich beeinträchtigen. Hier setzt die Progressive Scan Technologie an. Sie liefert hochwertige Videoaufzeichnungen mit mehr Kantenschärfe. Diese Optimierung ist auf angehaltenen Bildern am besten erkennbar und sorgt für ausgezeichnete Standbilder von z. B. Nummernschildern ohne die geringste Unschärfe. Samsung hat die Progressive Scan-Technologie in eine neue Netzwerk- Speed-Dome-Kameraserie integriert. Zusätzlich zum Progressive Scan wird die hervorragende Qualität der Aufnahmen bei Kamerabewegung noch unterstützt durch die „True Day/Night“-Funktion und einen erstklassigen 600 TVL CCD-Sensor mit ausgezeichneten Ergebnissen bei schwachen Lichtverhältnissen. Die Kameras sind darüber hinaus mit Wide Dynamic Range (WDR)-Technologie ausgerüstet, die Gegenlichtprobleme 160-mal effektiver ausgleicht als die Standard Gegenlichtkompensation (BLC).

Die zunehmende Bedeutung von HDTV im Privat-bereich wird sich auch in der Überwachungs-technik fortsetzen.

VIEW: Welche Rolle spielt Videoanalyse in den Systemen von Samsung?
Tim Biddulph: Das ist tatsächlich ein weiterer  wesentlicher Vorteil der meisten HD Megapixel-Kameras.  Samsungs Intelligent Video Analytics (IVA) beinhaltet einen optischen Bewegungsmelder mit Erkennung der  Bewegungsrichtung (Kommen/Gehen) sowie eine „Erscheinen/  Verschwinden“-Funktion zur Erkennung der  Bewegung von Objekten. Außerdem bietet IVA einen  Schutz bei Kameramanipulation, die einen Alarm auslöst,  wenn zum Beispiel Farbe auf die Kameralinse  gesprüht oder eine unautorisierte Veränderung des eingestellten  Überwachungsbereichs der Kamera vorgenommen wird.

VIEW: Wie sieht die Zukunft der Videoüberwachungstechnologie aus?
Tim Biddulph: Wenn wir den Privatbereich  betrachten, dann sieht man die zunehmende Bedeutung  von HDTV. Praktisch jedes angebotene Fernsehgerät verfügt  über HD-Qualität. Dieser Trend wird sich auch in der  Überwachungstechnik fortsetzen. Die Durchschnittsverkaufspreise  für HD Megapixel-Kameras sind allein im Vergleich  zum letzten Jahr deutlich gesunken, so dass durch  den wettbewerbsfähigeren Markt mehr Bereiche von der  höheren Bildqualität profitieren können. Samsung hat  kürzlich 4- und 16-Kanal-Netzwerkrekorder eingeführt,  die Aufzeichnungen in HD-Qualität bieten und eine kostengünstige  Lösung für kleinere IP-basierte Systeme bieten.  Und der Trend wird weiter zu Anwendungen mit noch geringerem Umfang gehen.

VIEW: Aber der Budget-Druck ist speziell bei kleinen Systemen besonders hoch.         Tim Biddulph: Um die Investitionen in einer  angespannten Wirtschaftslage zu rechtfertigen, ist es wichtig, neben den reinen Überwachungsaufgaben Synergien  zu schaffen mit den Anforderungen anderer Unternehmensbereiche.  Auch IT, Personal und Marketing haben  möglicherweise Interesse an hochwertigem Videomaterial und würden sich an den Kosten des Systems  beteiligen. Dies wird dann zu Systemlösungen führen,  in denen Kameras und Aufzeichnungsgeräte mit einer Reihe anderer Systeme interagieren, wie zum Beispiel Zugangskontrolle, automatische Nummernschilderkennung, Kassenüberwachung, Einbruchsicherung, Brandschutz, Alarmtechnik und Gebäude-management-Systeme. Glücklicherweise konnte die Überwachungstechnologie  mit den wechselnden Anforderungen der  Endanwender Schritt halten. Dies wurde durch die hochauflösenden  Kameras der letzten Generation maßgeblich  unterstützt. Bilder in erstklassiger Qualität können für so vieles mehr verwendet werden als nur für Überwachungszwecke.

VIEW: Herr Biddulph, vielen Dank für das Gespräch.

Tim Biddulph ist Produktmanager bei Samsung Techwin und für die IP Hard- und Software zuständig. Dazu gehören neben dem Managing der Produktlaunches auch die Unterstützung des Support- und Sales-Teams mit Tools und Dokumentationen. Zuvor war Tim Biddulph bei Dedicated Micros als technischer Projektmanager beschäftigt.

 

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, Samsung Techwin Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Aimetis Symphony Management-Software mit Analysefunktionen

Darf es etwas mehr sein?
|||Videor VIEW 3-12 Produkt im Fokus: E7000 Physical Security Appliance von Aimetis

Die Physical Security Appliance (PSA) Produktfamilie wurde bisher von der Linie E3200 vertreten. Nun erhält sie Zuwachs: Vier Modelle der Serie E7000 erweitern das Angebot an zweckmäßig entwickelter Hardware, kombiniert mit der Aimetis Symphony Videomanagement und Analysesoftware. Aimetis legt nach. Das bedeutet: Mehr Speicher, mehr Kameras, mehr Lizenzen.

Beeinflussen begrenzte Räumlichkeiten die Qualität der Überwachung? Wenn es nach Aimetis geht, nein. Denn mit der PSA-Produktfamilie bringt der kanadische Hersteller eine Reihe kompakter und robuster NVRs auf den Markt, die mit den Maßen 277x190x67 Millimetern auch in kleine Nischen passen und sich deshalb unter anderem für den Einsatz in Kiosks oder Tankstellen eignen. Um die Montage einfach und flexibel zu gestalten, bietet Aimetis die Serien sowohl als Wandmodelle als auch als Rack-Versionen an. Doch nicht nur wegen ihrer Größe, sondern auch wegen ihrer Strapazierfähigkeit überzeugen die Geräte, gerade wenn es um den Einsatz in rauen Umgebungen, wie zum Beispiel in Bauwagen oder in Fabrikgebäuden, geht: Ein robustes Aluminiumgehäuse schützt das intelligente Herzstück. Lamellen auf der Oberseite des Gehäuses sorgen für eine natürliche Belüftung, indem sie die Wärme aus dem Geräteinneren hinausleiten. Dank der geringen Hitzeentwicklung arbeiten die Server in Umgebungen, in denen herkömmliche Computer aufgrund unzureichender Luftzirkulation nicht mehr eingesetzt werden können.

Klein, hart und smart
So simpel Montage und Handhabung auch sind – das Herzstück der Modelle ist alles andere als einfach gestrickt. Bei der Serie E7000 handelt es sich um eine intelligente, hochleistungsfähige Videoüberwachungsplattform, abhängig von der Art des Modells mit einem Intel Celeron oder einem Core i7-Prozessor ausgestattet. Die E7000-Linie besteht aus vier Modellen: E7020 und E7040 verfügen über einen Intel Celeron Prozessor, zwei oder vier Terabyte Speicher sowie acht bzw. 16 Symphony Standardlizenzen. Die schnelleren Modelle E7020A und E7040A bieten den Core i7-Prozessor in Verbindung mit zwei oder vier Terabyte Speicher und sechs bzw. 14 Symphony Standardlizenzen, sowie je zwei Symphony Enterprise-Lizenzen. Sie können auf bis zu acht bzw. 16 Enterprise-Lizenzen nachgerüstet werden. Über die Server der E7000-Serie können bis zu 16 Kameras verwaltet werden.

Intelligente Videomanagement Software, die eine offene Netzwerkvideoplattform für Videomanagement, Videoanalyse, Systemintegration und Alarmmanagement bietet.
Aimetis Symphony ist eine intelligente Videomanagemen Software, die eine offene Netzwerkvideoplattform für Videomanagement,Videoanalyse, Systemintegration und Alarmmanagement bietet. Sie unterstützteine Vielzahl führender Kamerahersteller, bietet ein funktionsreiches, leicht zubedienendes Interface sowie IT-freundliche Merkmale, die die Verwaltung erleichtern.Die neuen E7000er Modelle sind mit wahlweise acht oder 16 Lizenzen der Aimetis Symphony Version 6.10 bestückt. Diese Softwareversionbietet viele Verbesserungen und neue Features wie zum Beispiel einen iPhoneund Android Client. Die E7000 Serie gehört zur Produktfamilie Physical Security Appliance (PSA) und erscheint in Kürze. Sie erweitert die seit etwa einemJahr erfolgreich im Markt etablierte E3200 Serie, die aus etwas kleineren Geräten mit Intel® Atom® CPUs besteht.

Kurze Installations- und Konfigurationszeiten 
Bei der Entwicklung der E7000er Modelle hat Aimetis die Anwenderbrille aufgesetzt und sich einige Erleichterungen für die Inbetriebnahme einfallen lassen: Eine Software muss weder installiert noch aktiviert werden. Außerdem erleichtern die integrierten DHCP- und SMTP-Server die Konfiguration der dedizierten Videonetzwerke. Dadurch gestaltet sich die Installation einfach und schnell. Vorteilhaft ist auch die Kombination aus Videoaufzeichnung, Analyse und Reporting: Dank der einheitlichen Benutzeroberfläche müssen Nutzer nicht mehr zwischen Produkten verschiedener Hersteller hin und her schalten. Die Aufnahme kann zudem auf fast jedes Speichergerät erfolgen, egal ob intern, extern via eSATA, NAS oder Kamera-SD-Karte. Im Unterschied zu NAS-basierten NVR-Produkten ist keine separate Festplatteninstallation erforderlich, da diese bereits integriert sind. Alle Modelle verfügen daher über lokalen Speicher, können entsprechend als redundantes Speichergerät fungieren und erhöhen dadurch die allgemeine Verfügbarkeit. Wer sich nicht von seinen Räumlichkeiten in puncto Sicherheit begrenzen lassen möchte, für den bietet die E7000 Serie von Aimetis mehr.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, Aimetes Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

IP-basierten Videoüberwachung via Cloud und NAS

Wolkig mit Aufheiterungen

||| Videor VIEW 3-12 Fachartikel: Aufzeichnung mit NAS-Systemen und Cloud-Services in der IP-basierten Videoüberwachung

Die Speicherung der Videobilder in der IP-basierten Überwachung wird zunehmend zu einer Herausforderung. Zum einen nehmen die Datenmengen – erzeugt von immer höher auflösenden Kameras – stetig zu. Zum anderen bewegen wir uns in einem Spannungsfeld zwischen Datensicherheit und Datenschutz auf der einen Seite und dem Wunsch nach einem flexiblen, ortsunabhängigen Zugriff über alle möglichen Endgeräte auf der anderen Seite. Wo sollen die Daten gespeichert werden? In der Kamera selbst? Auf einem lokalen Netzwerk-Video-Rekorder (NVR)? Einem Server? Einem NAS? Oder gar in einer Cloud? Innerhalb der Systemarchitektur gewinnt die Netzwerkinfrastruktur – bei steigender Komplexität angesichts immer neuer Möglichkeiten – stetig an Bedeutung. Dies ist auch der Grund, warum Netzwerkkomponenten von Marken wie Allied Telesis, Nitek, Phihong, OT Systems, UTC mittlerweile ein selbstverständlicher Teil unseres Portfolios geworden sind: Switches und Medienkonverter, Power over Ethernet Midspans. Seit kurzem führen wir, um wieder zu den Speichermedien zurückzukehren, NAS Systeme von QNAP und Speicherkarten von SanDisk. Und mit 1000eyes haben wir schon seit einiger Zeit einen Partner für Hosted Video in unserem Programm vertreten.

Die prinzipiellen Optionen
Einfachste und „kleinste“ Aufzeichnungsmöglichkeit in Bezug auf die benötigte Hardware ist eine SD-Karte in der Kamera selbst, die auch zur redundanten Speicherung der Videobilder gedacht ist, sollte es zu einem Netzwerkausfall kommen. Zahlreiche Kamerahersteller bieten entsprechende Slots an. Zu einer wirklichen Überwachungslösung, bei der man auch während des Betriebs auf die Aufzeichnungen zugreifen kann, werden SD-Karten aber erst mit dem Axis Camera Companion oder dem Bosch Video Client. Weitere Varianten sind Netzwerk Video Rekorder (NVR) oder selbst konfigurierte PCs, die mit der gewünschten Management Software ausgestattet sind. NVRs eignen sich für kleinere und mittelgroße Systeme, wobei sich zum Beispiel mit der Titan-Serie von Nuuo auch Lösungen für bis zu 64 Kanäle realisieren lassen. Bei großen Systemen greift man dann auf Client-/Serverarchitekturen zurück, bei denen eine Software auf einem Server installiert wird, auf die mehrere PC-Clients zugreifen können. Ob klein, mittel oder groß – all diesen Lösungen ist gemein, dass sie neben der Speicherung der Videodaten noch weitere Aufgaben übernehmen, nämlich die Verwaltung und die Darstellung der Videobilder. Anders ein NAS oder eine Cloud – bei ihnen geht es um die reine Datenspeicherung im Netzwerk.

Aufzeichnung mit NAS-Systemen und Cloud-Services in der IP-basierten Videoüberwachung
Die Möglichkeiten zur Speicherung von Daten in der IP-basierten Videoüberwachung sind zahlreich. Während in der analogen Technik der DVR die Antwort auf nahezu alle Fragen zum Thema Aufzeichnung war, herrscht nun die Qual der Wahl: SD-Karten, NVR, Server, NAS-Systeme, Clouds, Hosted Video – alle wollen die Daten sicher archivieren und bei Bedarf zur Verfügung stellen. Aber welche Variante erfüllt die hohen Maßstäbe, die in puncto Datensicherheit und Datenschutz angelegt werden müssen? Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen reine Speicherlösungen: NAS-Systeme und Cloud-Services.

NAS: jährliches Wachstum von 35 Prozent 
NAS steht für „Network Attached Storage“, also „ans Netzwerk angeschlossener Speicher“. Mit steigendem Datenvolumen wächst der Bedarf an NAS-Systemen, nicht nur im Bereich Video Security. Man geht von einem jährlichen Wachstum von über 35 Prozent bis zum Jahr 2015 aus. Grund hierfür ist insbesondere die weitere Verbreitung mobiler Endgeräte, wie Smartphones und Tablet-PCs, deren Nutzer auf einen zentralen Speicherort im Unternehmen zugreifen wollen. Ein Trend, der schon jetzt in der Video Security um sich greift, betrachtet man allein die große Anzahl an Apps für Apple iOS oder Android, mit denen über endsprechende Endgeräte neben den Livebildern auch aufgezeichnetes Material dargestellt werden kann.

Systemanforderungen eines NAS
Grundsätzlich ist ein NAS eine auf Computerhardware basierende Applicance, die für die Bereitstellung von Speicher über das Netzwerk optimiert ist. Und auch hier gilt: je leistungsstärker die Komponenten, desto schneller arbeitet der Speicher. Wenn häufig mehrere Geräte gleichzeitig auf das NAS zugreifen – wie in größeren Unternehmen –, ist eine hohe Verarbeitungsgeschwindigkeit besonders wichtig, da die Anfragen nacheinander abgearbeitet werden. Von der Leistungsstärke des Prozessors hängen auch die Datenübertragungsraten ab – ein Punkt, der gerade im Bereich der Videoüberwachung nicht zu vernachlässigen ist, da die Videobilder (je nach Auflösung) diesbezüglich recht anspruchsvoll sind. Die passenden Spezifikationen hängen also ganz davon ab, welche Anforderungen das NAS zu erfüllen hat. Wenn man zum Beispiel Daten in einem kleinen Einzelhandelsgeschäft primär speichern möchte, um bei Bedarf darauf zugreifen zu können, reicht ein NAS mit zwei Festplatteneinschüben, einem 2,0 GHz Prozessor und 512MB RAM aus; die Datensicherung kann über eine RAID 1 Konfiguration sichergestellt werden, bei der die erste Festplatte auf die zweite gespiegelt wird und die Daten somit redundant vorliegen. Bei größeren Installationen, bei denen neben dem Sicherheitsbeauftragten auch dessen Mitarbeiter, Geschäftsführer oder andere Personen auf die Aufzeichnungen zugreifen sollen, ist ein Arbeitsspeicher von mindestens 2 Gigabyte zu empfehlen und ein Intel Prozessor mit wenigstens zwei Kernen. Weitere wichtige Punkte sind die Anzahl der Festplatteneinschübe (Bays), die maximal zur Verfügung stehende Speicherkapazität sowie die unterschiedlichen RAID-Level, die unterstützt werden. Für eine unterbrechungsfreie Aufzeichnung ist ferner wichtig, ob die Platten hot-swap-fähig sind und auch im laufenden Betrieb ausgetauscht werden können. Und zu guter Letzt stellt sich die Frage, ob das NAS in ein Rack eingebaut werden soll, denn hier bieten die Hersteller unterschiedliche Gehäuse an.

Öffentliche oder Private Clouds
Während der Benutzer bei einem NAS weiß, wo seine Daten gespeichert werden, ist dies bei einer Cloud nicht der Fall. Eine Public Cloud, auf die über das Internet zugegriffen wird, kann von beliebigen Unternehmen und Privatpersonen genutzt werden, sie steht „öffentlich“ zu Verfügung, auch wenn die eigenen Daten natürlich durch ein Passwort oder Sicherheitsmechanismen wie Verschlüsselung geschützt sind. Die Hardware steht also nicht mehr im Unternehmen selbst, sondern ist ausgelagert, so dass der Speicherort dem Unternehmen unter Umständen gar nicht mehr bekannt ist. Dies ist bei sensiblen Daten – und bei der Videoüberwachung handelt es sich meist um sensible Daten – problematisch, da es die Pflicht von Unternehmen ist, diese besonders gut zu schützen. Wie können aber Daten geschützt werden, wenn das Unternehmen gar nicht weiß, wo sie gespeichert sind? Häufig stehen die Server der jeweiligen Dienstleister zudem im Ausland, so dass ein anderer Datenschutz gilt, der mit deutschem Recht unter Umständen nicht vereinbar ist. Eine bessere oder sicherere Alternative kann eine Private Cloud sein, die vom Unternehmen selbst an einem oder an mehreren verteilten Standorten betrieben wird. Diese Cloud wird über das firmeneigene Intranet aufgerufen oder über einen Virtual Private Network (VPN) Tunnel, über den nur diejenigen, die zu diesem Netzwerk gehören, auf die Daten zugreifen können. Die Kontrolle über die Hardware und somit auch über die gespeicherten Daten liegt vollständig beim Unternehmen selbst, so dass die eigenen Maßstäbe in puncto Datensicherheit und -schutz beim Aufbau des Systems berücksichtigt werden können. Bei der redundanten Speicherung an verteilten Standorten – zum Beispiel bei einem Filialnetz einer Einzelhandelskette – ist ein Maximum an Sicherheit gegeben, da selbst bei einem Brand im Serverraum der einen Betriebsstelle die Daten nicht verloren sind. Generell wird bei Clouds – egal ob Public oder Private – die Internet-Security zum wichtigen Thema, das nur gemeinsam mit dem IT-Verantwortlichen des beauftragenden Unternehmens geklärt werden kann.

Hosted Video im renommierten Rechenzentrum  Eine Sonderrolle zwischen Private und Public Clouds stellen sogenannte Hosted Video Lösungen dar wie zum Beispiel von 1000eyes, bei denen das Bildarchiv und in diesem Fall auch das Videomanagement ebenfalls in einem „fremden“ Rechenzentrum liegen. Dieses ist aber auf die speziellen Anforderungen der Videoüberwachung hin optimiert und erfüllt sämtliche Kriterien in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz. Die Daten werden hier zum Beispiel vollredundant in einem renommierten deutschen Rechenzentrum in einem proprietärem Dateiformat abgespeichert. Die Datenübertragung und der Zugriff auf Livebilder und Aufzeichnungen erfolgt über eine geschützte und verschlüsselte Tunnelverbindung. Hosted Video ist somit eine schlanke, attraktive Alternative für Systeme von bis zu 25 IP-Kameras, bei denen die Wartung und Speicherung komplett ausgelagert werden soll.

Fazit
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Videodaten in der IP-basierten Videoüberwachung zu speichern. Bei kleineren und mittleren Systemen hat man die Qual der Wahl, da sich alle Varianten – SD-Karte in der Kamera, NVR, PC-Einzelplatzlösung, Hosted Video, NAS – umsetzen lassen. Letztlich entscheiden hier die persönlichen Präferenzen und die Gegebenheiten vor Ort, bei denen einzelne Vorteile (zum Beispiel ein geringer Platzbedarf) den Ausschlag geben. Bei größeren Systemen ab 64 Kanälen mit entsprechend hohen Anforderungen führt kein Weg an einer zentralen Videomanagement Software mit Client-/Serverarchitektur und einem am besten als Private Cloud konzipierten NAS-Verbund vorbei. Diese Lösung bietet maximale Flexibilität, Leistungsfähigkeit und Datensicherheit.

IP over Koax per NITEK Mehrkanal-Ethernetstretch

Multikanal Übertragungen

| | | Videor VIEW 2-12: IP-Kamerasignale über existierende Koaxial-Infrastruktur übertragen

Der ER8500C und der ER16500C sind die neusten
Produkte des bestehenden Etherstretch-Angebots
von Nitek. Die Einheiten sind Multikanal-Übertragungslösungen,
die in ein Standard Rack-Mount (1HE) eingebaut
werden können. Sie ermöglichen die Übertragung
von IP-Videosignalen sowie die PoE-Stromversorgung
über Koaxialkabel – und dies über herkömmliche Netzwerkstandards
hinaus.
Übertragungsdistanzen von bis zu 500 Metern
Bei analogen Videoüberwachungslösungen werden in
der Regel RG59-Koaxialkabel verwendet, mit denen sich
Übertragungsdistanzen von bis zu 300 Metern realisieren
lassen. Bei Fast Ethernet Netzwerkinfrastrukturen beträgt
die maximale Kabellänge zwischen den Geräten 100
Meter. Die Etherstretch-Lösung von Nitek ermöglicht die
Verwendung bestehender Koaxialkabel für IP-Kameras
und andere Netzwerkgeräte und versorgt diese dank PoE
mit Strom. Darüber hinaus verlängert Etherstretch die
maximale Übertragungsdistanz auf bis zu 500 Meter.
Echte Migration von Analog zu IP
Etherstretch – in dieser Form einzigartig auf dem Markt
der Videoüberwachung – erlaubt somit eine echte Migration
von analogen Kameratechnologien hin zu IP-Kameralösungen.
Durch die Integration eines Gigabit PoE
Switches in einen Netzwerk-Extender, der es ermöglicht,
bestehende koaxiale Infrastrukturen zu nutzen, können
bestehende Anlagen kosteneffizient aufgerüstet werden:
Arbeits- und Materialkosten, die in Verbindung mit der
Kabelverlegung stehen, sowie der Bedarf an zusätzlicher
Netzwerk-Hardware zur Vervollständigung des Systems
werden deutlich reduziert.

IP-Kamerasignale über Koaxialkabel übertragen
Etherstretch von Nitek führt sämtliche Einheiten einer Videoüberwachungslösung in einem übergreifenden System zusammen: Die einzelnen Module ermöglichen die flexible Integration unterschiedlicher netzwerkbasierter Geräte in bestehende analoge Infrastrukturen

? Mehrkanal-Etherstretch™ Lösung, Rack-
Mount-Einbau
? Integrierte Stromversorgung für alle angeschlossenen
Geräte
? Erhältlich mit 8 oder 16 Kanälen
? 10/100 MBit/s-Konnektivität pro Kanal zu
Geräten im Feld
? Gigabit-Ethernet Uplink
? Übertragung von IP-Videosignalen über ein
Koaxialkabel von bis zu 500 Metern sowie
Stromversorgung über PoE
? Kurzschluss-, Überstrom- und Überspannungsschutz
? Unterstützt IEEE802.3af (15.4w) und
IEEE802.3at (25.5w)
? Variabler Spannungseingang 100-240V
? Eingebauter Ethernet- und PoE-Überspannungsschutz

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, NITEK Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Objekt- u. Gelände-Überwachung per Wärmebildkamera

Sicher hinter Glas
||| Videor VIEW 2-12 Projektbericht: Fossil Europe GmbH setzt bei Bau der neuen Firmenzentrale auf Wärmebildkameras von Flir Systems

Fossil ist Marke und Unternehmen zugleich, kreiert und vertreibt weltweit Uhren, Schmuck sowie zahlreiche weitere modische Accessoires im Vintage-Stil mit Fokus auf eine überwiegend jugendliche Zielgruppe. Gegründet 1984 in Dallas im US-Bundesstaat Texas, war Fossil die erste amerikanische Marke, die die bis dahin rein funktionale Bedeutung der Armbanduhr in ein modisches und preiswertes Schmuckstück verwandelte. Heute verkauft das Unternehmen nicht nur eigene Uhrenkollektionen, sondern besitzt Lizenzen für bekannte Markennamen wie beispielsweise Adidas®, Burberry®, Diesel®, DKNY® und Emporio Armani®. Und auch in anderen Marktsegmenten expandiert das Unternehmen erfolgreich: Bereits in den 90er Jahren erweiterte Fossil sein Portfolio um weitere modische Accessoires wie Handtaschen, Gürtel, Lederwaren und Sonnenbrillen. Im Jahr 2000 wurden in den USA erstmalig Fossil Jeans angeboten und damit der Grundstein für eine Modekollektion gelegt. Produkte der Marke Fossil werden weltweit in 120 Ländern verkauft – über etwa 360 eigene Ladengeschäfte sowie über ein dichtes Distributoren-Netzwerk und über zahlreiche E-Commerce-Plattformen.

Sicherheit für neue Firmenzentrale Fossil Europe mit FLIR Wärmebildkameras
Sie ist 65 Meter lang, 45 Meter breit, drei Stockwerke hoch und kommt auf eine stattliche Gesamtfläche von 8.900 Quadratmetern: Die nach dem Open-Space-Konzept errichtete neue Europazentrale von Fossil schmiegt sich malerisch in die Chiemgauer Bergwelt ein. Die hohen Glasfenster und Sonnenterassen lassen Beschäftige und Besucher immer wieder einen Blick auf die ländliche Idylle erhaschen. Doch so viel Offenheit muss auch beschützt werden. Die Wärmebildkameras von Flir Systems leisten hier wertvolle Dienste.

Expansion mit Neubau im Chiemgau 
Während im Jahr 2009 die Finanzmarktkrise für Abstürze an der Börse und Firmenpleiten sorgte, investierte die im Chiemgau ansässige Europazentrale Fossil Europe GmbH in ein neues Verwaltungsgebäude mit Ladenfläche bei Grabenstätt. Im Laufe der folgenden 14 Monate entstand der drei Stockwerke umspannende Firmensitz auf einer Gesamtfläche von 8.900 Quadratmetern. 600 Quadratmeter davon entfallen auf den im Erdgeschoss befindlichen, nun weltweit größten Fossil Outlet-Store. Bei der Gebäudeplanung legten die Projektbeteiligten unter der Leitung von Maximilian Wimmer viel Wert auf Transparenz und Tageslichteinfall. Es entstand ein Open-Space-Konzept, das sich unter anderem durch eine offene Raumstruktur, Sonnenterrassen und eine Glasfassade auszeichnet. Während die offene Architektur bei Mitarbeitern und Kunden für eine angenehme Atmosphäre sorgt, stellt sie auf der anderen Seite hohe Anforderungen an die Sicherheit von Mensch und Inventar. „In diesem Gebäude sind nicht nur unsere europäischen Verwaltungs- und Vertriebsabteilungen untergebracht, sondern auch das weltweit größte Produktlager“, erklärt Fossil-Projektleiter Maximilian Wimmer die Ausgangslage. „Deshalb brauchten wir ein erstklassiges Sicherheitssystem. Beraten hat uns die Firma emtec, die uns empfahl, Wärmebildtechnik einzusetzen.“

Wärmebildkameras statt Fenstersensoren
„Tatsächlich erwies sich die Wärmebildtechnologie als die beste und kostengünstigste Option für dieses Projekt“, ergänzt Helmut Schmid, Geschäftsführer von emtec. Das inhabergeführte Unternehmen bietet im Bereich der Sicherheitstechnik Kompetenzen in der Brandmeldetechnik, Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle. emtec berät bei der Auswahl von Systemen und stimmt diese, auch im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit, aufeinander ab. „Eine Lösung mit anderen Sensoren, wie beispielsweise Fenstersensoren, wäre bei diesem Gebäude mit seinen vielen Fenstern und Türen sehr teuer geworden“, fährt Schmid fort. „Mit gerade einmal einer Handvoll Wärmebildkameras können wir das gesamte Gebäude abdecken, und da die Kameras überhaupt kein Licht benötigen, um scharfe Wärmebilder zu erzeugen, muss auch keine Beleuchtung installiert werden.“ Außerdem besäßen die Wärmebildkameras gegenüber den Fenstersensoren den Vorteil, dass sie sich mit einer Videoanalyse-Software zu einer Sicherheitslösung kombinieren ließen, die unbefugte Personen entdecke, bevor sie in das Gebäude eindringen oder es beschädigen könnten.

Topologie des Sicherheitssystems
Die Installation der Wärmebildkameras erwies sich als unproblematisch. Fossil und emtec entschieden sich für Kameras der SR-Serie, die über eine einfache Schnittstelle mit einem analogen Videoausgang verfügen. Ausgestattet sind die SR-334 Modelle mit einem ungekühlten Vanadiumoxid-Mikrobolometer-Detektor, der scharfe Wärmebilder mit einer Auflösung von 320×240 Pixeln liefert. Das weite Sichtfeld bietet einen ausgezeichneten Überblick über die Situation, und dank der sehr detaillierten und kontrastreichen Wärmebilder lassen sich Unbefugte schnell und zuverlässig aufspüren. Jede der Kameras ist über ein Koaxialkabel mit einem Axis Q7401 Encoder verbunden, der das analoge Videosignal in ein digitales umwandelt, das anschließend von der Videoanalyse-Software Aimetis Symphony verarbeitet wird. „Wir haben bisher mit Axis sehr gute Erfahrungen gemacht“, begründet Schmid die Wahl des Encoders und lobt das „Top Preis-/Leistungsverhältnis“ des schwedischen Herstellers. Als digitales Bildübertragungs- und Speichersystem mit Fernzugriff dient der Camdisc HNVR10 von HeiTel. Dieser übermittelt im Alarmfall die Daten direkt an den Wach- und Schließdienst.

Keine Fehlalarme dank korrekter Parameter
Die Schlüsselrolle bei der Auswertung der Wärmebilder übernimmt die Videoanalyse-Software Aimetis Symphony. Sie vergleicht die Aufnahmen mit den im Vorfeld definierten Parametern. Sind bestimmte Bedingungen erfüllt, wird automatisch ein Alarm ausgelöst, die aufgezeichneten Wärmebilder an den Wachdienst geschickt, der seinerseits die Polizei vor Ort alarmiert. „Für die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit des Sicherheitssystems ist die exakte Bestimmung der Parameter unumgänglich“, betont emtec Geschäftsführer Schmid. „Deshalb haben wir vor der Installation der Wärmebildkameras direkt auf dem Gelände der Fossil-Europazentrale das System sorgfältig geprüft. Wir setzten die Kameras allen möglichen Wetterbedingungen aus, wie Nebel und Regen, und wir testeten das Analysesystem mit Hunden und Menschen, um die Zuverlässigkeit der Objektklassifizierung zu testen. Bei all diesen Versuchen wurde kein einziger Fehlalarm ausgelöst und alle alarmrelevanten Eindringlinge wurden ohne Ausnahme entdeckt. Diese Ergebnisse haben sich auch nach der Inbetriebnahme bestätigt. Bis jetzt hatten wir keine nennenswerten Fehlalarme.“

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, FLIR Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

rayTEC Vario Infrarot- u. Weißlicht-Scheinwerfer

Licht in jedem Winkel
||| Videor VIEW 2-12: Produkt im Fokus: Die Vario Serie von Raytec

Als Qualitätshersteller in Sachen Beleuchtungstechnik hat sich die im nordenglischen Ashington beheimatete Firma Raytec einen Namen gemacht. Nun haben die Briten mit der innovativen Vario-Serie einen neuen Coup gelandet: Die Scheinwerfer mit neuer EEI-Technologie versprechen ein Höchstmaß an Funktionalität, Flexibilität und Verlässlichkeit.

Maßstäbe setzen lautet die Devise von Raytec. Die Beleuchtungsexperten von der Insel sind Weltmarktführer im Marktsegment CCTV-Beleuchtung. Mit der neuen Vario-Serie will der Hersteller einmal mehr den Scheinwerfermarkt revolutionieren. Die Chancen hierfür stehen gut, denn die neuen LEDs schöpfen die Möglichkeiten moderner Optik und Elektrotechnik voll aus.

Programmatischer Name
Produktnamen werden selten aus der Luft gegriffen. Im Fall der Vario-Scheinwerfer verweist die Serienbezeichnung auf große Flexibilität und eine beeindruckende Optionenvielfalt, sowohl hinsichtlich der Art des Lichtes – alle Modelle der Produktfamilie sind in Infrarot- und in Weißlichtausführung erhältlich – als auch der Ausbreitung und Beschaffenheit des Lichtes selbst. Zur Standardausstattung gehört nämlich ein Set von Austauschlinsen, die mit ihren verschiedenen Abstrahlwinkeln auf die beleuchtungstechnischen Anforderungen der allermeisten CCTV-Applikationen zugeschnitten sind. Dadurch sparen Errichter viel Zeit, die üblicherweise auf die manuelle Justierung der Scheinwerfer entfällt. Doch das ist noch nicht alles.

rayTEC Vario Infrarot-Weisslicht-Scheinwerfer

Der EEI-Effekt
Die Vario-Austauschlinsen verfügen über besondere Materialeigenschaften, sie wirken wie sogenannte holographische Diffusoren. Darunter muss man sich eine Art optischen Filter vorstellen, allerdings nicht für eingehendes, sondern für abgestrahltes Licht. Mit einem solchen Filter können diffuse Beleuchtungsbereiche geformt und die Transmissionseffizienz der jeweiligen Lichtquelle signifikant gesteigert werden. Im Klartext: Vario-Linsen sind so beschaffen, dass sie ein elliptisches Strahlenmuster mit einem geringen vertikalen Abstrahlwinkel erzeugen. Ein solcher Lichtstrahl zeichnet sich im Unterschied zu herkömmlichen kreisförmigen Strahlenmustern durch eine größere Reichweite und geringere Lichtverschmutzung im Vertikalbereich aus. Und die bei herkömmlichen LEDs im Bildvordergrund häufig zu beobachtenden horizontalen Überbelichtungseffekte werden deutlich reduziert. „Enhanced Even Illumination“, „verbesserte gleichmäßige Beleuchtung“, nennt der Hersteller diesen besonderen Effekt. Unterm Strich macht das: EEI sorgt für sichtlich bessere Videobilder. Im Lieferumfang jedes Variomodells ist ein Standardset mit drei Austauschlinsen enthalten, die über verschiedene horizontale und vertikale Abstrahlwinkel verfügen (10×10°, 35×10° und 60×25°). Um ein Höchstmaß an Flexibilität zu gewähren, bietet Raytec ergänzend weitere Austauschlinsen mit Winkeln von 80×30° oder 120×50° an.

Unterschiede zwischen kreisförmigem und elliptischem Strahlenmuster
Die Unterschiede zwischen kreisförmigem und elliptischem Strahlenmuster in schematischer Darstellung.

Aus einer Hand und auf einen Blick
Noch funktionaler und zeitsparender gestaltet sich das Handling am Einsatzort mit einer Fernbedienung, die der Hersteller zusätzlich anbietet. Mit ihr lassen sich mehrere Beleuchtungseinheiten quasi aus einer Hand einrichten und steuern. Zu den Fernbedienungsoptionen zählt die stufenweise Regulierung der Photozellenempfindlichkeit, die Programmierung von Timereinstellungen, Telemetriefunktionen und fünf verschiedenen Leistungsstufen von 20 bis 100 Prozent. Praktisch ist auch das Vario-Feedback-System: Farbige LEDs geben auf einen Blick Auskunft über den Systemstatus, z.B. ob die Signalübertragung zwischen Scheinwerfer und Fernbedienung funktioniert oder die erforderliche Eingangsspannung gegeben ist. Mit den Scheinwerfern der Vario-Serie ist es Raytec gelungen, Kosteneffizienz, Flexibilität und Bedienungskomfort in einem einzigen Produkt auf beeindruckende Weise zu vereinen.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, rayTEC Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH

Freilandüberwachung per Videosensorik und Bewegungsmeldern

Pro-Aktive Sicherheitskonzepte

Videor VIEW 2-12: Gastbeitrag von Ulrich Schwieger, HeiTel Digital Video GmbH

„Im Gegensatz zur klassischen Einbruchsmeldeanlage
bieten Außenüberwachungssysteme
den Vorteil der
rechtzeitigen Detektion und Meldung.“

Spricht man über moderne, pro-aktive Sicherheitskonzepte, fällt dem Perimeterschutz und der Außenüberwachung eine besondere Bedeutung zu. Denn sie erkennen und melden Angriffe frühzeitig und leisten einen wertvollen Beitrag zur Prävention. HeiTel hat sich dieser Themen angenommen. Ulrich Schwieger erläutert Vorzüge und Einsatzmöglichkeiten.

Die meisten Sicherheitslösungen erkennen
und melden Einbrüche oder
andere Delikte und Ereignisse, die zu Vermögensschäden
führen, erst, wenn bereits ein
Schaden eingetreten ist. Ihnen liegen reaktive
Konzepte zu Grunde, die effektiv einen
Schaden melden, ihn jedoch nicht verhindern
können. Moderne, pro-aktive Sicherheitskonzepte
hingegen detektieren und melden Angriffe
auf gesicherte Objekte frühzeitig und
verhindern somit Schäden vor ihrem Eintreten.
Die Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
erfüllt in diesem Konzept mit ihrem Angebot
an videobasierenden Dienstleistungen – neben
der modernen Alarm- und Videoübertragungstechnik
– eine zentrale und daher unverzichtbare
Funktion.

Klassische Anwendungsbereiche
In diesem Kontext kommt dem Perimeterschutz
und der Außenüberwachung besondere
Bedeutung zu. Die klassischen Anwendungsbereiche
liegen in der Absicherung
von gefährdeten und sicherheitsrelevanten
Infrastrukturen der Wasser- und Energieversorgung,
gewerblichen Freiflächen oder
militärischen Sicherheitsbereichen. Immer
häufiger werden entsprechende Produkte zur Perfektionierung und Komplettierung
konventioneller Sicherheitskonzepte eingesetzt.
Im Gegensatz zur „klassischen“ Einbruchsmeldeanlage
bieten Außenüberwachungssysteme
den Vorteil der rechtzeitigen
Detektion und Meldung und damit der Verhinderung
von Delikten und Schäden. Sachversicherer,
Fachverbände und andere Institutionen
beschäftigen sich inzwischen eingehend
mit dem Thema Perimeterschutz und auch der
VdS wird mittelfristig Richtlinien und Konzepte
entwickeln.

Infrared Motion Detection (IMD)
Ausgereifte Produkte für die Freigeländeüberwachung
stehen bereits zur Verfügung.
Je nach Hersteller, Einsatzgebiet und
projektspezifischen Rahmenbedingungen
kommen Systeme mit unterschiedlichen
Detektionsverfahren zum Einsatz: Feldänderungsmelder
auf Mikrowellen- oder Radarbasis,
Streckensensoren auf Basis von
Lichtschranken oder Lasertechnik, Boden-Detektionssysteme,
elektromechanische Zaunmeldesysteme
und Videobewegungssensoren
oder Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder
(PIR). Als äußerst effektiv erweisen sich
Hochleistungs-PIRs, wie sie von der HeiTel Digital Video GmbH angeboten werden. Die
HeiTel IMD-Serie (Infrared Motion Detection)
vereint Hochleistungs-PIRs, die speziell
für Bewegungserkennung im Außenbereich
entwickelt und für die Kombination mit Videoüberwachung
und Einbruchmeldetechnik
optimiert wurden. Für die unterschiedlichen
objekt- und anwendungsspezifischen Rahmenbedingungen
stehen Mittel- und Langstreckenmelder
mit Reichweiten bis zu 150
Metern und sehr schmalen Öffnungswinkeln
sowie Volumenmelder – als Flächenmelder –
mit unterschiedlichen Reichweiten und entsprechend
weiten Öffnungswinkeln zur Verfügung.
Hervorragende Detektionssicherheit
und eine sehr niedrige Rate an unerwünschten
Alarmen zeichnen die HeiTel-IMD-Melder
aus. Moderne DSP-Technologie und intelligente
und adaptive Grenzwertnachführung
blenden durch Umwelteinflüsse hervorgerufene
Störgrößen zu einem großen Teil aus.

Pro-Aktive Sicherheitskonzepte von HeiTel
Komfortable Parametrierung vor Ort oder aus der Ferne: Über
einen RS485-Bus werden die Melder an das VideoGateway angeschlossen.
Besonders für Freilandüberwachungen interessant:
Das Auslöseverhalten kann jederzeit bequem nachjustiert
werden.

Steigerung der Funktionssicherheit
Dennoch ist bei der Freilandüberwachung
mit einem gewissen Anteil an unerwünschten
Alarmen zu rechnen. Eine „fehlalarmfreie“ Detektion
ist technisch (noch) nicht möglich, je
nach Szenario können Tiere oder Personen unvorhersehbare unvorhersehbare
und unerwünschte Alarme auslösen.
Eine videobasierende Alarmverifikation
durch eine NSL bleibt also unverzichtbar. Durch
intelligente Kombination verschiedener Detektionsmechanismen
lässt sich die Funktionssicherheit
allerdings deutlich steigern: Verknüpft
man die Standard-Videobewegungserkennung
der HeiTel VideoGateways mit den Ausgangssignalen
der HeiTel-IMD-Melder, so setzt
das VideoGateway erst einen Verifikationsalarm
an die NSL ab, wenn beide Systeme auslösen.
Doch nicht nur Detektionssicherheit und
schnelle Alarmverifikation sind entscheidend
für einen praxistauglichen Einsatz. Auch müssen
die präzise Einstellung und Feinjustierung
der Bewegungsmelder bei der Installation und
Inbetriebnahme problemlos möglich sein.

Diagnosesysteme und Fernservice
Für die HeiTel IMD-Serie stehen entsprechende
Hilfsmittel und Diagnosesysteme zur Verfügung.
Sie erlauben eine punktgenaue Ausrichtung
und objektspezifische Anpassung des Detektionsverhaltens.
Bei der Inbetriebnahme
der Melder hilft zum Beispiel ein mobiles, zigarettenschachtelgroßes
Diagnoseinstrument,
den Erfassungsbereich des Melders exakt zu
bestimmen. Neben dem Auslöseverhalten stellt das Instrument auch die durch das jeweilige Bewegungsprofil
verursachte Signalqualität des
Melders optisch eindeutig dar. Die HeiTel-IMDSerie
bietet außerdem die einzigartige Möglichkeit
des Fernservices und der Ferndiagnose:
Die Melder lassen sich sehr komfortabel vor Ort
oder aus der Ferne parametrieren und diagnostizieren.
Über den RS485-Bus können die Melder
an ein HeiTel VideoGateway angeschlossen
werden, was die bequeme, nachträgliche Justierung
des Auslöseverhaltens bzw. der Empfindlichkeit
des Melders aus der Ferne erlaubt.
Dieses Leistungsmerkmal kann gar nicht genug
betont werden, denn gerade in der Freilandüberwachung
ist die zeitraubende Nachjustierung
der Detektionssysteme der Regelfall. Die
Option des Fernzugriffs bedeutet daher eine
optimale Anpassung an die jeweiligen örtlichen
Gegebenheiten, sondern auch eine drastische
Reduzierung der Betriebskosten.

Ulrich Schwieger ist seit 1980 im
Bereich Security tätig und seit 2006 bei HeiTel mit der
technischen Leitung betraut. Darüber hinaus engagiert
er sich in verschiedenen Fachverbänden, unter
anderem als Vorsitzender des Fachausschusses für
Übertragungs- und Netzwerktechnik im BHE.

Informationen zu Preisen und Verfügbarkeit erhalten Sie bei Ihrem Videor, HeiTel Vertriebspartner:
ViSiTec Video-Sicherheit-Technik GmbH